Zielgruppen

Die Integrationsfachdienste richten sich an…
  • schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung, insbesondere geistig oder seelisch behinderte Menschen sowie Menschen mit einer schweren Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung,
  • ältere oder unzureichend qualifizierte schwerbehinderte Menschen,
  • schwerbehinderte Menschen, die nach Vorbereitung durch eine Werkstatt für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen,
  • behinderte Menschen im Auftrage der Rehabilitationsträger.

Sie sind Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin für…

  • Arbeitgeber . Die Integrationsfachdienste sollen Betriebe umfassend informieren und beraten sowie in Betracht kommende Leistungen für den Arbeitgeber abklären und ihn bei der Beantragung unterstützen, gemäß § 193 Absatz 2 Nummer 7 und 9 SGB IX.

Schwerbehinderte Menschen werden durch die Integrationsfachdienste bei der Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt, indem dieser Personenkreis auf geeignete Arbeitsplätze im Auftrag der Rehabilitationsträger vermittelt beziehungsweise deren Arbeitsverhältnisse gesichert werden.