Strukturverantwortung

Seit dem 01.01.2005 haben die Inklusionsämter die Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste übernommen.

Unter Strukturverantwortung wird im Allgemeinen das Vorhalten einer leistungsträgerübergreifenden Struktur von Integrationsfachdiensten, die das komplette Dienstleistungsangebot nach § 193 SGB IX bereitstellen, verstanden.

Begriff, Aufgaben, Beauftragung und Finanzierung der Integrationsfachdienste sind durch das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (§§ 185 und 192 ff. SGB IX) geregelt.