Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin muss nun zum zweiten Lockdown seit dem 16. Dezember wieder schnell auf das sich immer weiter ausbreitende Corona-Virus reagieren und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Inhaltsspalte
Beantragung von Mitteln aus dem Corona-Teilhabe-Fonds für Einrichtungen der Behindertenhilfe, lnklusionsbetriebe und Sozialunternehmen
Die genannten Einrichtungen können ab sofort Mittel aus dem Corona-Teilhabe-Fonds erhalten. Die entsprechende Richtlinie des Bundes ist am 12.12.2020 in Kraft getreten. Damit sollen Einrichtungen, denen aufgrund der COVID-19-Pandemie ein finanzieller Schaden entstanden ist, unterstützt werden. Hierfür hat der Bund dem Land Berlin eine Summe von 4,63 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Anträge nimmt das Landesamt für Gesundheit und Soziales – Integrationsamt – entgegen. Antragsberechtigt sind
- Inklusionsunternehmen im Sinne des § 215 SGB IX
- Einrichtungen der Behindertenhilfe,
- Sozialkaufhäuser und
- gemeinnützige Sozialunternehmen,
bei denen die fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichen, um die betrieblichen Fixkosten in den Monaten September 2020 bis März 2021 zu decken.
Die Förderung umfasst in der Regel 90 % der Differenz aus den förderfähigen betrieblichen Fixkosten und den voraussichtlichen Einnahmen
Für Nachfragen zum Programm hat das Integrationsamt eine Hotline geschaltet, welche seit 22.12.2020 unter der Telefonnummer 030/90229-3390 zu erreichen ist.
Die postalische Adresse lautet:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Corona-Teilhabe-Fonds
Darwinstraße 15
10589 Berlin
Anhand der oft gestellten Fragen und den dazu gehörenden Antworten (FAQ) prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie zum anspruchsberechtigten Kreis derer zählen, die Mittel aus dem Corona-Teilhabe-Fonds beantragen können. Das Formular zur Beantragung von Leistungen aus dem Corona-Teilhabe-Fonds finden Sie unter https://www.integrationsaemter.de/100-Millionen/908c11892i1p/index.html. Vergessen Sie nicht, vor dem Ausfüllen des Vordrucks als zuständiges Integrationsamt „Berlin“ auszuwählen. Ihr Antrag wird per Mail automatisch übersandt, wenn Sie nach dem Ausfüllen auf das Feld „Daten per Mail senden“ klicken.
Fragen und Antworten (FAQ) zum Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die Gewährung von Billigkeitsleistungen an Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und Sozialunternehmen zum Ausgleich von Schäden infolge der Corona-Pandemie (Corona-Teilhabe-Fonds)
PDF-Dokument
Bekanntmachung der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen an Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und Sozialunternehmen zum Ausgleich von Schäden infolge der Corona-Pandemie
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