Wir über uns

Unser Selbstverständnis

Als eine nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport sind wir für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden auf den Gebieten der Wiedergutmachung, des Personenstands- und Einwohnerwesens und des Kraftfahrzeugwesens (Zulassung, Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterverkehr) tätig. Dementsprechend verstehen wir uns als eine moderne Behörde mit einem hohen Dienstleistungsanspruch gegenüber unseren Kundinnen und Kunden.

Kirsten Dreher (Direktorin LABO) und Kathrin Krüger (Abteilungsleiterin ZS) halten in der Hand die Auszeichnung Gütesiegel familienfreundlicher Arbeitgeber

Beruf, Familie und Privatleben

Das LABO ist ausgezeichnet mit dem Gütesiegel “Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Berlin”.
Das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Privatleben steht im LABO nicht nur auf der Agenda, sondern wird Tag für Tag gelebt.
So nutzt das LABO als Publikumsbehörde die Chance, durch eine stetige Erweiterung des Onlineangebotes nicht nur den Kundinnen und Kunden ein flexibleres Angebot zur Verfügung zu stellen, sondern auch die internen Prozesse weiterzuentwickeln und damit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglichst flexible Arbeitsangebote anbieten zu können.
So können Aufgaben in vielen Bereichen vermehrt auch im Homeoffice von den Beschäftigten bearbeitet werden. Darüber hinaus können vielfältige Teilzeitmodelle in Anspruch genommen werden, die sich an den persönlichen Lebensumständen oder die individuelle Lebensplanung anpassen lassen.
Auch die Gesundheit der Beschäftigten ist ein Schwerpunkt im LABO. Es finden regelmäßig Gesundheitstage statt, eine versierte Sozialberatung unterstützt bei Problemen, Sorgen und Nöten und es gibt ein breites Angebot an hausinternen Sportkursen.
Aktuell befinden sich weitere Maßnahmen im Rahmen des Gütesiegelverfahrens „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Berlin“ in der Umsetzung, wobei der Schwerpunkt, wie bisher, auf der weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeiten und dem weiteren Ausbau des Homeoffice liegt.

Logo Auszeichnung Gütesiegel familienfreundlicher Arbeitgeber

Weitere Informationen zum Thema Gütesiegel familienfreundlicher Arbeitgeber finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen.

Das LABO in Zahlen

Unsere wichtigsten Zahlen für das Jahr 2022

  • Im Jahr 2022 - 750 Beschäftigte mit 70% Frauenanteil
  • Im Jahr 2022 - 59 Führungskräfte, davon 26 Frauen
  • Im Jahr 2023 - 6 Standorte
  • Im Jahr 2022 - 80 Beschäftigte mit Schwerbehinderung
  • Im Jahr 2022 - 302 Home-Office Arbeitsplätze
Kugelschreiber liegend auf diverse Unterlagen, wie z. B. Balken- und Kuchendiagramme

Unsere Geschäftsberichte

Wir veröffentlichen regelmäßig Geschäftsberichte und ziehen darin Bilanz zu unserer Leistungserbringung innerhalb eines Geschäftsjahres. Weitere Informationen

Aufbau und Aufgaben im Überblick

  • LABO Organigramm - Stand April 2024

    PDF-Dokument (48.0 kB)

  • LABO Organigramm Englisch - Stand April 2024

    PDF-Dokument (44.4 kB)

  • Abteilung I – Entschädigungsbehörde

    Während der Zeit des Nationalsozialismus ist vielen Menschen, die durch das Nazi-Regime aus politischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden, unglaubliches Leid zugefügt worden. Um Verantwortung für dieses Unrecht zu übernehmen, wurden mit dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) 1953 und dem nur in Berlin geltenden Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG) 1956 gesetzliche Grundlagen geschaffen, um den Opfern bzw. ihren Hinterbliebenen zumindest eine finanzielle Entschädigung zukommen zu lassen.

    Die Abteilung I des LABO ist als Entschädigungsbehörde dafür verantwortlich, diese Gesetze umzusetzen und sicherzustellen, dass die Berechtigten des BEG und PrVG die in den Gesetzen jeweils vorgesehenen Leistungen bei Antragstellung auch erhalten. Neben laufenden monatlichen Rentenzahlungen haben die Berechtigten insbesondere auch Anspruch auf die Übernahme bestimmter Heilverfahren (z. B. medizinische Leistungen und Kuren). Die Mitarbeitenden der Entschädigungsbehörde prüfen diese Anträge und veranlassen deren Auszahlung. Im Bereich des PrVG gibt es jedes Jahr auch weiterhin einige Erstanträge, bei denen zunächst äußerst sensibel ermittelt werden muss, dass die Personen tatsächlich Berechtigte im Sinne des Gesetzes sind (Anerkennungsverfahren).

    Bei der Erledigung ihrer Aufgaben bemüht sich die Abteilung nicht nur darum, dass alle Anträge möglichst schnell bearbeitet werden, sondern immer auch darum, die Leistungsempfängerinnen und -empfänger bei sonstigen Anliegen bestmöglich zu unterstützen.

    Darüber hinaus engagiert sich die Abteilung auch für eine aktive Erinnerungskultur. Für jede Person, die bei der Berliner Entschädigungsbehörde Leistungen beantragt hat, gibt es eine personenbezogene Akte. Die insgesamt ca. 250.000 Akten – was ca. 15 km Akten entspricht – werden in einem eigenen Archiv verwaltet. Die darin enthaltenen Unterlagen – insbesondere zu den Anerkennungsverfahren – offenbaren die Schicksale der ehemals verfolgten Menschen und stellen wertvolle historische Quellen dar. Um einen Beitrag zur aktiven Erinnerungskultur zu leisten, sieht es die Berliner Entschädigungsbehörde auch als ihre Aufgabe, dieses Archiv im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zugänglich zu machen und Interessierte – wie z.B. Nachfahren, Studierende, Schulklassen oder Historikerinnen und Historiker – bei Recherchen zu unterstützen.

  • Abteilung II – Personenstands- und Einwohnerwesen

    Die Abteilung II des LABO „Personenstands- und Einwohnerwesen“ erbringt mit ihren drei Referaten breitgefächerte Dienst- und Serviceleistungen im Bereich der Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

    Im Referat II A „Zentrale Einwohnerangelegenheiten“ sind unterschiedlichste Aufgaben verortet. So nimmt das Referat die Zuständigkeit für zentrale Meldeangelegenheiten wahr. Dazu zählen die Gewährleistung der Aktualität des Melderegisters durch die Erfassung eingehender Änderungen, die Erteilung von Auskünften sowie das Einrichten von Auskunftssperren. Ferner ist das Referat für pass- und ausweisrechtliche Sonderangelegenheiten zuständig, z.B. die Erteilung von vorläufigen Ausweispapieren für wohnungslose Berlinerinnen und Berliner. Auch die Erstellung von Beglaubigungen (insbesondere Apostillen) fällt in den Aufgabenbereich.
    Außerdem liegt im Referat die Verantwortung für diverse Aufgaben im Bereich des Glückspielwesens, insbesondere die Genehmigung und Kontrolle von Lottoannahme- und Wettvermittlungsstellen, das Vorgehen gegen illegales Glücksspiel sowie die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Geldwäschegesetz. Zusätzlich werden diverse nichtverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten bearbeitet.

    Das Referat II B „Bürgerdienste/Ordnungsämter“ nimmt die zentrale IT-Fachverfahrensverantwortung im Einwohner-, Personenstands- und Ordnungswesen wahr. Dazu gehört die Einführung, Weiterentwicklung und der Betrieb der Fachverfahren in verschiedenen Dienststellen des Landes Berlin. Darüber hinaus stellt das Referat II B über ein Online-Portal verschiedene, stark frequentierte Online-Dienstleistungen für bundes- und landesweite Anliegen zu Verfügung, wie z. B. Melderegisterauskünfte, Anträge auf Bewohnerparkausweise und Statusabfragen zur Bestellung von Reisepässen und Personalausweisen. Diese nutzen sowohl die Verwaltung als auch Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich der Sicherheit fungiert dieses Online-Portal im 24-Stundenbetrieb als zentrale Stelle des Landes Berlins für die Anfragen sämtlicher bundes- und landesweiten Sicherheitsbehörden.

    Ein Schwerpunkt im Bereich der Ordnungsämter ist die Bereitstellung der mobilen Datenerfassungsgeräte (MDE-Geräte) für die Parkraumbewirtschaftung und den allgemeinen Ordnungsdienst (AOD). Über die App „Ordnungsamt-Online“ können außerdem die Bürgerinnen und Bürger Störungen im öffentlichen Raum melden. Auch für Wahlen und Abstimmungen bietet das Referat IT-Fachverfahrensunterstützung.

    Das Referat II C ist das „Standesamt I in Berlin“. Es fungiert als einziges Auslands- und Ersatzstandesamt der Bundesrepublik Deutschland. In dieser Rolle ist es insbesondere für die Beurkundung von im Ausland erfolgten Personenstandsfällen (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) sowie die Bearbeitung von Namenserklärungen und Ehefähigkeitszeugnissen für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die noch nie im Inland wohnhaft waren, zuständig.

    Neben den eigenen Unterlagen führt das Standesamt I in Berlin unter anderem die früheren Konsularregister, die Register- und Urkundensammlung für die ehemaligen deutschen Gebiete sowie eine Sammlung amtsgerichtlicher Todeserklärungs- und Todeszeitfeststellungsbeschlüsse. Aus den umfangreichen Unterlagen stellt das Standesamt I in Berlin Urkunden und Bescheinigungen aus. Seit 2021 nimmt das Standesamt I die Aufgabe einer zentralen Service-Stelle für die Berliner Bezirksstandesämter wahr.

  • Abteilung III – Kraftfahrzeugzulassung

    Um die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu gewährleisten, gibt es in Deutschland vielfältige gesetzliche Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr. Die Abteilung Kraftfahrzeugwesen des LABO ist mit ihren drei Bereichen Kraftfahrzeugzulassung, Fahrerlaubnisse und Personen- und Güterbeförderung für die Umsetzung vieler dieser Regelungen in Berlin zuständig.

    Die Berliner Kraftfahrzeugzulassungsstelle an den Standorten Jüterboger Str. (Kreuzberg) und Ferdinand-Schultze-Str. (Lichtenberg) ist Anlaufstelle für die Zulassung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie weitere Dienstleistungen, wie z.B. das Ausstellen von Feinstaubplaketten oder die Erteilung von Halterauskünften. Neben diesen Aufgaben fällt auch die Überwachung der Halterpflichten in die Zuständigkeit des Bereichs. Sollten die Zulassungsstellen Verletzungen dieser Pflichten (Fehlen eines ausreichenden Versicherungsschutzes, Mängel an der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs, etc.) feststellen oder darüber durch Dritte – wie z.B. die Polizei – informiert werden, verfolgen sie deren Behebung und verhängen ggf. Maßnahmen.

  • Abteilung IV – Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung

    Im Bereich Fahrerlaubnisse werden alle Anträge insbesondere für die Ersterteilung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen, das „Begleitete Fahren ab 17“, die Umschreibung von ausländischen Führerscheinen sowie die Erteilung von sog. Personenbeförderungsscheinen bearbeitet. Gleichzeitig ist der Bereich auch für das Prüfen und Einleiten von Schritten – wie z.B. den Fahrerlaubnisentzug – gegen Personen verantwortlich, die beispielsweise zu viele Punkte im Fahreignungsregister angesammelt haben oder wegen Drogen bzw. Alkohol am Steuer auffällig geworden sind.

    Der Bereich Personen- und Güterbeförderung ist dafür zuständig, Anträge auf Konzessionen (Genehmigungen) für den Betrieb von Unternehmen, die direkt oder indirekt am Straßenverkehr teilnehmen wollen (Taxen, Krankenwagen, Gütertransportunternehmen, Linien- und Gelegenheitsverkehrsanbietende etc.), entgegen zu nehmen, zu bearbeiten und – sofern die teils umfangreichen Voraussetzungen erfüllt sind – befristetet zu genehmigen. Auch die regelmäßige Kontrolle von Konzessionsinhaberinnen und -inhabern wird durch den Bereich wahrgenommen.

  • Abteilung ZS – Zentraler Service

    Die Abteilung ZS „Zentraler Service“ sorgt als interner Dienstleistungsbereich dafür, dass die Organisationseinheiten des LABO möglichst gute Rahmenbedingungen für ihre tägliche Arbeit haben. Somit leistet die Abteilung einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Dienstbetriebs innerhalb der Behörde. Die Abteilung ZS setzt sich aus den nachfolgenden vier Referaten zusammen: „Informationsmanagement und IT- Service“, „Facility Management“, „Personal“ und „Finanzen“.

    Das Aufgabenspektrum der Abteilung und ihrer Referate ist äußerst vielfältig und kann nur exemplarisch beschrieben werden. Das Referat „Informationsmanagement und IT- Service“ nimmt als zentrale Anlaufstelle Aufträge und Störungen jeglicher Art aus der gesamten Behörde entgegen und veranlasst deren Bearbeitung innerhalb der Abteilung ZS. Das Referat hat die zentrale Verantwortung für das IT-Management, den Internetauftritt und das Beschäftigtenportal des LABO sowie das HarVe-Verbundmanagement mit dem IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) des Landes Berlin. Darüber hinaus kümmert es sich darum, dass alle Beschäftigten des LABO auf eine funktionsfähige, zeitgemäße IT-Infrastruktur zugreifen können. Unter anderem stellt der IT-Service sicher, dass die Nutzenden über die jeweils notwendigen Programme und Rechte verfügen. Außerdem sorgt das Referat dafür, dass die IT-Infrastruktur gegen Schadsoftware oder Angriffe gewappnet ist und ausreichende Kapazitäten auf den zentralen Komponenten zur Verfügung stehen. Weiterhin gewährleistet es die Datensicherheit durch geeignete Backup-Prozesse.

    Der Bereich „Facility Management“ trägt dafür Verantwortung, dass die Abteilungen des LABO über die notwendigen und ausreichenden Büroflächen verfügen und diese den bautechnischen Anforderungen entsprechen. Des Weiteren ist das Referat u. a. auch für die Organisation des Brand- und Katastrophenschutzes sowie die behördeninterne Postverteilung verantwortlich.

    Im Referat „Personal“ werden alle anfallenden Aufgaben des Personalwesens erledigt. Hierzu gehören neben der Personalgewinnung und dem Personalmanagement beispielsweise auch die Aus- und Fortbildung, die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten, die Personalentwicklungsberatung, das Gesundheitsmanagement, der Arbeitsschutz und der Wissenstransfer.

    Der Bereich „Finanzen“ führt und überwacht den Haushaltsplan des LABO. Außerdem fallen u. a. das interne Controlling, die zentrale Vergabestelle, die Beschaffung bzw. der Einkauf aller für den Dienstbetrieb notwendigen Dinge sowie das Abschließen von Verträgen in die Zuständigkeit des Referates.
    Um die bestmögliche Arbeitsfähigkeit der Organisationseinheiten des LABO sicher zu stellen, werden alle anfallenden Aufträge und Aufgaben, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, stets schnellst- und bestmöglich umgesetzt. Zu diesem Zweck überprüft die Abteilung kontinuierlich, ob eine Anpassung ihrer internen Prozesse notwendig ist.