Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte, die einen ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz (Beschäftigungsverhältnis oder selbstständige Tätigkeit) suchen wollen.
Diese Aufenthaltserlaubnis kann Ausländern nicht erteilt werden, die sich bereits mit einer anderen Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufhalten, die nicht für eine Erwerbstätigkeit erteilt wurde.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für sechs Monate ausgestellt und berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit. Eine Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis ist ausgeschlossen.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Inhabern einer Blauen Karte EU
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von deutschen Staatsangehörigen
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von subsidiär Schutzberechtigten
Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder - Erteilung
Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte
Aufenthaltserlaubnis für wissenschaftliche Mitarbeiter und Forscher
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Abschluss des Studiums
Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit - Erteilung
Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit - Erteilung