Energie
Über das Energieportal können sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend über Maßnahmen, die aktuelle Lage und TIpps zum Thema Energie informieren.
Online - Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
Mit der 3. Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung ist es als Privatperson ab dem 01.10.2019 möglich, eine Neuzulassung online durchzuführen. Es ist auch möglich, ein gebrauchtes Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen war, über diese Dienstleistung erstmalig zuzulassen.
Sie können die Zulassung bequem von zu Hause vornehmen und bekommen alle Unterlagen nach erfolgter Zulassung von uns zugeschickt.
Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen inklusive des Gebührenbescheides an die antragstellende Person. Der / die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild / auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei.
Für den Fall, dass die Prüfung des internetbasierten Antrages ergeben sollte, dass eine der Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt ist, wird die antragstellende Person hierüber bereits am Bildschirm informiert und kann diese ggf. korrigieren.
Eine Online-Neuzulassung ist nicht möglich:
• wenn es zum Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscode gibt.
• wenn eine Zulassung im Mehrstufenverfahren vorgenommen werden soll.
• wenn eine Zulassung im Zusammenhang mit einem Gutachten / einer technischen Änderung erfolgen soll.
• wenn die technischen Fahrzeugdaten nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt abgerufen werden können, weil diese nicht in der Datenbank hinterlegt worden sind.
• wenn das Fahrzeug aus dem Ausland kommt, oder dort bereits zugelassen war.
Hinweis: Eine Feinstaubplakette muss gesondert beantragt werden.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Besitz eines fabrikneuen oder Gebrauchtfahrzeugs, dass bisher nicht zugelassen wurde
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Die antragstellende Person ist eine natürliche Person mit ihrem Hauptwohnsitz in Berlin und verfügt über ein Bankkonto für den Einzug der Kfz-Steuer (für juristische Personen ist die Online-Dienstleistung vorerst nicht möglich)
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Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System
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internetbasierte Erteilung eines SEPA-Mandats für die Einziehung der Kfz-Steuer
Hinweis:
eine Steuerbefreiung / -vergünstigung nach §3a Absatz 1 oder 2 KraftStG muss im Nachgang bei der Zollbehörde gesondert beantragt werden -
Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim Hauptzollamt oder Gebührenrückstände beim Land Berlin bestehen
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
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Besitz eines Personaldokumentes
Sie müssen im Rahmen der Antragstellung ihr Personaldokument als Scan oder Foto hochladen.
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Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
Die Halterdaten (Daten auf dem Personalausweis) dürfen nicht von den eVB-Daten abweichen, es sei denn, ein abweichender Halter ist durch den Versicherer erlaubt.
Formulare
Gebühren
- 37,32 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Kfz-Zulassungsvoraussetzungsgesetz (Kfz-ZVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bei überdurchschnittlich hohem Antragseingang kann es zu einer Verzögerung von 1 – 2 Werktagen kommen. Sofern Sie nach spätestens 14 Tagen keine Zustellung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Kfz-Zulassungsbehörde auf.
Weiterführende Informationen
- Auführliche Anleitungen zur Durchführung von Online-Zulassungen
- FAQ i-KFZ / internetbasierte Anträge (Online-Zulassung)
- Informationen und Download der AusweisApp2
- Informationen des Zolls zu Steuervergünstigungen / Steuerbefreiungen
- Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Kraftfahrzeugkennzeichen reservieren
- Online - Feinstaubplakette beantragen
Zuständige Behörden
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.