Energie
Über das Energieportal können sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend über Maßnahmen, die aktuelle Lage und TIpps zum Thema Energie informieren.
Online - Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
Befindet sich die Hauptwohnung in Berlin und der Umzug erfolgt innerhalb der Stadt, so muss die Änderung Ihrer Anschrift der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I mitgeteilt werden. Die Mitteilung der Anschriftenänderung ist seit dem 01.10.2019 online möglich. Hier stellt Ihnen die Zulassungsbehörde Berlin ein Online-Portal zur Verfügung.
Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einen anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, verwenden Sie bitte die Dienstleistung "Online-Umschreibung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers" (unter "Weiterführende Informationen").
Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mitgeführt werden muss und auf Verlangen den zuständigen Personen auszuhändigen ist. Wird die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mitgeführt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 48 Nr. 5 in Verbindung mit § 11 Abs. 6 FZV dar. Eine im Rahmen der internetbasierten Dienstleistung entwertete ZB I ist kein gültiges Dokument (§ 11 Abs. 1 und § 15d Abs. 2 S. 3 FZV).
Die neu ausgestellten Zulassungsdokumente werden Ihnen postalisch an die neue Anschrift übersandt.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Die antragstellende Person ist eine natürliche Person mit ihrem Hauptwohnsitz in Berlin (für juristische Personen ist die Online-Dienstleistung vorerst nicht möglich)
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Die Änderung der Meldeadresse muss vorab beim Bürgeramt erfolgt sein
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Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
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Besitz eines Personaldokumentes
Sie müssen im Rahmen der Antragstellung ihr Personaldokument als Scan oder Foto hochladen.
Gebühren
- 14,51 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bei überdurchschnittlich hohem Antragseingang kann es zu einer Verzögerung von 1 – 2 Werktagen kommen. Sofern Sie nach spätestens 14 Tagen keine Zustellung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Kfz-Zulassungsbehörde auf.
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Online-Abwicklung
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