Ladeberechtigung für Berliner Taxen am Flughafen BER

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Ladeberechtigung für Berliner Taxen am Flughafen BER

Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) gestattet im Einvernehmen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald gemäß § 47 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) das Bereithalten einer begrenzten Zahl von Berliner Taxen am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) auf Grundlage der am 09.10.2020 im Amtsblatt für Berlin (S. 5158) veröffentlichten Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Landkreis Dahme-Spreewald unter folgenden Voraussetzun-gen:

Das Unternehmen ist im Besitz einer Berliner Genehmigung für den Verkehr mit Taxen nach § 47 PBefG. Das vom Unternehmen jeweils konkret eingesetzte Fahrzeug muss vom LABO für das Bereit-halten am BER besonders zugelassen sein. Die weiteren in der Vereinbarung geregelten Rechte und Pflichten der Unternehmer und Fahrer sind Bestandteile dieser Verfügung. Ausgenommen hier-von ist § 7 Abs. 2 der Vereinbarung; diese Pflicht zum Erwerb bzw. Besitz einer erweiterten Ortskun-deprüfung für den Landkreis LDS bzw. die als Pflichtfahrbereich definierten Kreise und Gemeinden entfällt aufgrund der am 02.08.2021 in Kraft getretenen Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Zur Zulassung für den Zeitraum vom 01.11.2023 bis zum 31.10.2024 führt das LABO ein gesonder-tes Interessenbekundungsverfahren gemäß den nachfolgenden Bestimmungen durch.

Es können 500 Berliner Taxen eine ab dem 01.11.2023 gültige Ladeberechtigung am BER erhalten. Diese Zahl kann entsprechend der Entwicklung der Fluggastzahlen bis auf maximal 550 Berliner Taxen erhöht werden.

Für das Auswahlverfahren gelten folgende Rahmenbedingungen:

1. Alle Berliner Taxiunternehmen mit gültiger Genehmigung können für jedes konzessionierte Taxi

bis spätestens 20.09.2023, 24:00 Uhr (Ausschlussfrist)

eine Bewerbung abgeben.

Die Bewerbung ist ausschließlich formlos per E-Mail an die Adresse post.fahrerlaubnis@labo.berlin.de zu senden. Dabei ist zu beachten, dass die E-Mail inner-halb der Ausschlussfrist bei der Behörde eingegangen sein muss.


Die Bewerbung muss zwingend folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Unternehmens,
- Ordnungsnummer der Taxe(n),
- Kfz-Kennzeichen der Taxe(n).
Fehlt eine dieser Angaben, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

2. Im Verfahren werden Fahrzeuge bevorzugt berücksichtigt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Barrierefreie Taxen (Inklusions-Taxen) bis zu einer Obergrenze von 200 Fahrzeugen,
- Vollständig emissionsfreie Taxen bis zu einer Obergrenze von 200 Fahrzeugen.
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist mit der Bewerbung durch Beifügung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nachzuweisen.

3. Bei Abfahrt vom BER umfasst der Pflichtfahrbereich Fahrten zu jedem Fahrziel innerhalb des Landes Berlin und auch zu jedem Fahrziel in folgenden 30 Ämtern, Städten und Ge-meinden:
Stadt Potsdam, Gemeinde Nuthetal, Gemeinde Kleinmachnow, Gemeinde Stahnsdorf, Stadt Teltow, Gemeinde Großbeeren, Stadt Ludwigsfelde, Stadt Trebbin, Gemeinde Blankenfel-de-Mahlow, Gemeinde Rangsdorf, Stadt Zossen, Gemeinde Am Mellensee, Gemeinde Schönefeld, Stadt Mittenwalde, Stadt Teupitz, Gemeinden Groß Köris und Schwerin Amt Schenkenländchen, Gemeinde Eichenwalde, Gemeinde Schulzendorf, Gemeinde Zeuthen, Gemeinde Wildau, Stadt Königs Wusterhausen, Gemeinde Bestensee, Gemeinde Heidesee, Amt Spreenhagen mit den Gemeinden Spreenhagen, Gosen-Neu Zittau und Rauen, Ge-meinde Grünheide (Mark), Stadt Erkner, Gemeinde Woltersdorf, Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Gemeinde Schöneiche bei Berlin, Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf, Gemeinde Pe-tershagen-Eggersdorf

4. Die für eine Ladeberechtigung am BER ausgewählten Taxen erhalten vom LABO eine Pla-kette, die fest an der Frontscheibe auf der Beifahrerseite anzubringen ist. Nur Taxen mit die-ser Plakette werden für eine Einfahrt zum Bereitstellungsplatz am BER zugelassen.

5. Die Gültigkeit der Plakette ist auf den Zeitraum vom 01.11.2023 bis zum 31.10.2024 be-grenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine erneute Bewerbung erforderlich.

6. Liegen Bewerbungen für mehr als 500 Taxen vor, erfolgt die Auswahl zunächst nach den unter 2. genannten sachlichen Kriterien.

7. Sofern mehr als 200 Bewerbungen mit barrierefreien Fahrzeugen vorliegen, werden 200 Fahrzeuge im Rahmen eines Auslosungsverfahrens ausgewählt. Anschließend wird eine Nachrückerliste ausgelost, die maximal 25 Fahrzeuge umfasst.
Alle barrierefreien Fahrzeuge, die nicht zu den ersten 200 ausgelosten Fahrzeugen gehö-ren, werden anschließend dem Pool der übrigen Fahrzeuge zugeordnet, die gemäß Nr. 2 nicht vorrangig zu berücksichtigen sind.

8. Sofern mehr als 200 Bewerbungen mit emissionsfreien Fahrzeugen vorliegen, werden 200 Fahrzeuge im Rahmen eines Auslosungsverfahrens ausgewählt. Anschließend wird eine Nachrückerliste ausgelost, die maximal 25 Fahrzeuge umfasst.
Alle emissionsfreien Fahrzeuge, die nicht zu den ersten 200 ausgelosten Fahrzeugen gehö-ren, werden anschließend dem Pool der übrigen Fahrzeuge zugeordnet, die gemäß Nr. 2 nicht vorrangig zu berücksichtigen sind.

9. Aus allen Bewerbungen, die nicht nach Nr. 2 vorrangig zu berücksichtigen sind bzw. die nach Nr. 7 und 8 diesem Kreis zugeordnet wurden, werden die verbleibenden Ladeberech-tigungen bis zur Höchstzahl von 500 (mindestens 100) ebenfalls im Rahmen eines Auslo-sungsverfahrens ermittelt. Zusätzlich wird eine Nachrückerliste erstellt, die weitere 150 Ta-xen umfasst.

10. Bei Wegfall einer ladeberechtigten Taxe (außer im Falle des Fahrzeugtausches) oder Erhö-hung der Anzahl der ladeberechtigten Taxen auf bis zu 550 erhält die nächste auf der je-weiligen Nachrückerliste befindliche Taxe die Ladeberechtigung. Diese wird jedoch nur für die Restlaufzeit der ursprünglichen Gültigkeitsdauer, also bis zum 31.10.2024, erteilt.

Spätestens am 16.10.2023 erfolgt die Veröffentlichung einer Liste der ausgewählten Bewerber unter Angabe der Konzessionsnummer der jeweiligen Taxe auf der Internetseite des LABO unter www.berlin.de/labo. Konzessionsnummern, die dort nicht aufgeführt sind, konnten nicht berücksich-tigt werden. Eine gesonderte Mitteilung an die einzelnen nicht berücksichtigten Bewerber wird nicht erfolgen.

Die Plaketten werden voraussichtlich in der Zeit vom 16. bis 20.10.2023 an die ausgewählten Be-werber versandt.

Diese Allgemeinverfügung ersetzt die Fassung vom 12.08.2022 (Amtsblatt für Berlin, S. 2193) und tritt am Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin in Kraft.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Verfahren ausschließlich per E-Mail gestellt und beantwortet werden können. Eine persönliche Vorsprache ist leider nicht möglich und auch nicht erforderlich.

Interessenbekundungsverfahren für Berliner Taxen am Flughafen BER

  • Vereinbarung Taxenverkehr am BER

    Vereinbarung Taxenverkehr am BER als Download

    PDF-Dokument (111.2 kB)

  • Allgemeinverfügung Durchführung Taxenverkehr BER 2023

    Sämtliche Informationen finden Sie hier noch einmal als PDF-Dokument zum Download.

    PDF-Dokument (140.3 kB)

  • BER Taxen Ziehungsliste

    04.10.2022 – Ladeberechtigung für Berliner Taxen am Flughafen BER / Ergebnis der Auslosung

    PDF-Dokument (362.5 kB)

Taxen in Reihe

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