Informationen der Fahrerlaubnisbehörde Berlin zum Verfahren nach dem Austritt für Führerscheine des Vereinigten Königreichs

Um einen britischen Führerschein, zu den Bedingungen eines EU-/ EWR-Führerscheins umschreiben zu können, müssen Sie dies bis zum offiziellen Austrittsdatum des Vereinigten Königreichs am 31.01.2020 einen Antrag im Bürgeramt gestellt haben.

Im Übergangszeitraum vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gilt das Unionsrecht für Großbritannien und in Großbritannien grundsätzlich fort.
Großbritannien wird in dieser Zeit Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion bleiben.

Für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen ändert sich daher vorerst nichts.

Die Umschreibung britischer Führerscheine erfolgt bis einschließlich 31. Dezember 2020 weiterhin nach § 30 Fahrerlaubnisverordnung.

Informationen zum Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat