Coronavirus
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Führerschein - Ausstellung eines Internationalen Führerscheins (nach dem Abkommen von 1926)
Wenn Sie beabsichtigen, Kraftfahrzeuge in Thailand zu führen, dann wird Ihnen die Mitnahme eines Internationalen Führerscheins empfohlen.
Derzeit gilt
- Sie benötigen den Internationalen Führerschein nach dem Abkommen vom 26.04.1926 mit einer einjährigen Geltungsdauer.
- Sie benötigen den Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 mit einer dreijährigen Geltungsdauer (siehe "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
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Deutscher Kartenführerschein
Inhaber deutscher "Papier-Führerscheine" sollten zunächst die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragen.
Bei kurzfristigen bevorstehenden Auslandsreisen kann der Internationale Führerschein auch aufgrund einen "Papier-Führerscheins" ausgestellt werden, wenn gleichzeitig der Umtausch in den Kartenführerschein beantragt wird. -
Wohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. -
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Termine stehen am Standort Puttkamerstraße nur in sehr begrenzten Umfang zur Verfügung. Empfohlen wird die Vorsprach zu Beginn der Öffnungszeiten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel unten als Link
- Vorlage des Führerscheins
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Dieser Internationaler Führerschein nach dem Abkommen von 1926 ist nur bei der Fahrerlaubnisbehörde direkt erhältlich.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.