Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine
Coronavirus
Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Sonderseite der Senatskanzlei
Fahrerlaubnis - Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein beantragen am Standort Mobiles Bürgeramt FSE Pflegeeinrichtung Käthe Kern

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden arbeiten die Bürgerämter derzeit in einem eingeschränkten Dienstbetrieb. Die Leistungserbringung erfolgt dabei für die Bürgerinnen und Bürger und für unsere Beschäftigten unter Einhaltung der derzeitig geltenden Arbeitsschutz- und Hygienestandards.
Weiterhin gilt die Minimierung von persönlichen Kontakten.
Der eingeschränkte Dienstbetrieb bedeutet, dass derzeit nur eine begrenzte Zahl an Terminen vergeben werden darf, um die Abstandsregelungen auch in den Wartebereichen einzuhalten. Zur Steuerung der Kundenströme können daher derzeit auch keine Termine vor Ort vergeben werden.
Bei einer persönlichen Vorsprache bitten wir um die Einhaltung von Sicherheitsabständen im Wartebereich und Beachtung der Nies- und Hustetiketten.
Bitte beachten Sie, dass in den Dienstgebäuden die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes besteht, bei dem auch die Nase bedeckt sein muss.
Derzeit gelten folgende weitere Regelungen:
• Das Mobile Bürgeramt bleibt weiterhin geschlossen.
• Die stationären Standorte Bürgeramt 1 (Neu-Hohenschönhausen), Bürgeramt 2 (Lichtenberg), Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) und Bürgeramt 4 (Alt-Hohenschönhausen) sind für einen eingeschränkten Dienstbetrieb geöffnet. Die Bearbeitung von Anliegen erfolgt nur mit Termin Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Die Bürgerämter sind per E-Mail erreichbar.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin telefonisch unter Tel. 90296 -7833 und -7831 oder Fax: 90296-4609..
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Sie sind nicht mehr mobil?
Beantragen Sie einen Hausbesuch (Zusatzgebühr 30,00 EUR)
Wir fertigen Ihr biometrische Passbild für Personalausweis, Reisepass und Kinderpass (ab 7 Jahren) direkt vor Ort.
Achtung: Keine Ausgabe von Bildern!
Fahrerlaubnis - Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein beantragen
Serviceangebot
Unter der Telefonnummer (030) 90269-2400 können Sie Fragen zum Pflichtumtausch stellen.
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:00-15:00 Uhr und am Freitag von 07:00-14:00 Uhr besetzt.
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Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis Anfang 2033 in ein EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen.
Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Den neuen Führerschein erhalten Sie bequem per Post nach Hause, er ist auf 15 Jahre befristet.
Pflichtumtausch
Wer nicht auf den Führerschein verzichten möchte, ist zum Umtausch verpflichtet, allerdings erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise. Der Pflichtumtausch gilt zunächst für die alten, grauen oder rosafarbenen, Papierführerscheine (auch ehem. DDR-Führerscheine),
- die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind.
• Vor 1953: Umtausch bis zum 19.01.2033
• 1953 - 1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022
• 1959 - 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023
• 1965 - 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024
• 1971 oder später: Umtausch bis zum 19. Januar 2025
- Ab dem Jahr 2025 erfolgt im nächsten Schritt der stufenweise Pflichtumtausch für alle Inhaber/innen von alten Kartenführerscheinen, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (mehr unter „Rechtsgrundlagen“).
Beantragen Sie einen Umtausch vor Ihrer individuellen Frist, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen und
- einen Antrag auf einen Internationalen Führerschein stellen,
- einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellen,
- Sie Inhaber/in der alten Fahrerlaubnisklasse 2 oder Fahrerlaubnisklasse 3, die Zugkombinationen über 12 t (Zugfahrzeug bis 7,5 t) führen, sind. Dann sollte der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres beantragt sein, damit der Erhalt der alten Klasse gesichert ist.
- Grundsätzlich ist der freiwillige Umtausch eines Papierfüherscheins zu jedem Zeitpunkt, auch vor den genannten Fristen möglich.
Voraussetzungen
- Sie wollen weiterhin ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen
- Ihr Führerschein wurde bis einschließlich 19.01.2013 ausgestellt
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
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Identitätsnachweis
Personalausweis bzw. Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
- Alter Führerschein im Original
-
ggf. Karteikartenabschrift, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Berlin ausgestellt wurde
Sie benötigen die Karteikartenabschrift nur, wenn Sie Ihren umzutauschenden Führerschein nicht in Berlin erworben haben, sondern z.B. in einem anderen Bundesland.
- Beantragen Sie selbständig die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
- Senden Sie die Karteikartenabschrift an:
Abt. III - Fahrerlaubniswesen
Sachgebiet III C 22
Puttkamerstr. 16-18
10969 Berlin -
ggf. Augenärztliches Zeugnis
Wenn die Sehhilfen-Auflage wegen Verbesserung des Sehvermögens entfallen kann.
Hierfür ist ein augenfachärztliches Zeugnis einzureichen.
Ein Sehtest reicht bei Antragstellung seit dem 20.07.2015 nicht mehr aus.
Gebühren
- 25,30 Euro: Umtausch in einen EU-Kartenführerschein
- 5,10 Euro: zusätzlich für den Direktversand des Führerscheins
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Mobiles Bürgeramt FSE Pflegeeinrichtung Käthe Kern
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.3km
Schweriner Ring
- 256
- N56
-
0.4km
Dorfstr./Lindenberger Str.
- 256
- 893
- N56
-
0.5km
Neubrandenburger Str.
- 256
- N56
-
0.5km
S Wartenberg
- 256
- N56
-
0.3km
Schweriner Ring