Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17 am Standort Bürgeramt Marzahner Promenade

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Am Donnerstag, den 28. März 2024 hat das Bürgeramt Marzahner Promenade veränderte Öffnungszeiten und ist von 7:30 bis 15:30 Uhr geöffnet.

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Informationen:
  • Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.

  • Wie komme ich an einen Termin?
Termine können online oder über das Bürgertelefon (030) 115 gebucht werden. Terminanfragen können Sie auch schriftlich an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Fachbereich Bürgerämter BackOffice, 12591 Berlin richten.

  • Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt

  • Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.

  • Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache

  • Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie beim Betreten des Bürgeramtes Ihre Vorgangsnummer bereit. Sie können dann im Wartebereich Platz nehmen und werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und Unterschrift zur Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sowie Führerscheinen und elektronischen Aufenthaltstiteln vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
  • Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17

Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens mit 17".
  • Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestellt werden.
  • Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die Fahrberechtigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens gilt nur innerhalb Deutschlands.

• Zur Versendung des Führerscheins siehe „Allgemeine Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
• Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
• Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Begleitung
    Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden.
  • Anforderungen an die Begleitpersonen
    Die begleitende Person
    • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
    • muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
    • darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Sehtestbescheinigung
    Nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
  • Für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17"
    • Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
    • Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
    • Kopie des Führerscheins der Begleitperson
  • Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
    Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle. Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.

Gebühren

  • 57,50 Euro: Antragsgebühr Begleitetes Fahren mit 17
  • 5,10 Euro: zusätzlich pro Begleitperson

In diesen Gebührenangaben sind die Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des Führerscheins zu Ihnen nach Hause bereits enthalten.

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Chat

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