Coronavirus
Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Sonderseite der Senatskanzlei
Bitte beachten Sie darüber hinaus die Sonderinformationen unserer Seite: Informationen für Kundinnen und Kunden des LABO
Inhaltsspalte
Änderung der Prüfungszulassung
Vermeiden der Ausstellung einer Prüfbescheinigung
Eine Prüfbescheinigung wird von den Prüfstellen bei abweichender Prüfung (z.B. Automatik statt Schaltgetriebe) ausgestellt und berechtigt nicht zum Führen eines Fahrzeuges. Eine Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde ist in diesen Fällen zwingend notwendig. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen anlässlich der SARS-CoV-2- Bestimmungen ist dies i.d.R. nicht zeitnah möglich.
Bitte beachten Sie daher das beigefügte Schreiben zur Änderung der Prüfungszulassung ,um die Ausstellung einer Prüfbescheinigung zu vermeiden.