Führerschein - Internationalen Führerschein beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde.
große Karte
Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Fahrerlaubnisbehörde.
- Puttkamerstr. 16 - 18 , 10958 Berlin
- Tel.: (030) 90269-2300
- Fax: (030) 9028-3452
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
-
Dienstag
-
07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
-
Mittwoch
-
07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
-
Donnerstag
-
07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
-
Freitag
-
07:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Führerscheinstelle/Frontoffice/Publikumsbedienung bleibt am 06.09.2023 aufgrund einer Fortbildungsveranstaltung geschlossen.
Die Abholung von fertigen Führerscheinen ist nicht möglich.
Notfälle können leider nicht entgegengenommen werden.
Die Abholung von fertigen Führerscheinen ist nicht möglich.
Notfälle können leider nicht entgegengenommen werden.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Anhalter Bahnhof
- S2
- S25
- S26
- S1
-
S Anhalter Bahnhof
-
U-Bahn
-
U Kochstr./Checkpoint Charlie
- U6
-
U Hallesches Tor
- U6
- U1
- U3
-
U Stadtmitte
- U6
- U2
-
U Möckernbrücke
- U1
- U3
- U7
-
U Mohrenstr.
- U2
-
U Kochstr./Checkpoint Charlie
-
Bus
-
U Kochstr./Checkpoint Charlie
- M29
- N6
-
Wilhelmstr./Kochstr.
- M29
- N6
-
Charlottenstr.
- M29
-
Wilhelmstr./Franz-Klühs-Str.
- N6
-
Jüdisches Museum
- 248
- N42
-
U Kochstr./Checkpoint Charlie
Sonstige Hinweise zum Standort
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Führerschein - Internationalen Führerschein beantragen
Wenn Sie im Ausland ein Kraftfahrzeug Führen wollen (z.B. Auto fahren), dann benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.
Ein Internationaler Führerschein ist 3 Jahre gültig und darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Ein Internationaler Führerschein ist 3 Jahre gültig und darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Die genaue Auflistung der Vertragsstaaten, für die diese Regelung gilt, finden Sie im Übereinkommen von 1968 (unter "Rechtsgrundlagen").
- Die Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zählen nicht dazu. Das bedeutet, für diese Länder brauchen Sie keinen Internationalen Führerschein.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Deutscher Kartenführerschein
- Inhaber deutscher "Papier-Führerscheine" müssen vor Ausstellung eines internationalen Führerscheins die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragen.
- Inhaber ausländischer Führerscheine können sich bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Möglichkeiten für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins erkundigen.
-
Wohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Jedes Bürgeramt ist für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zuständig. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto - Vorlage des Führerscheins
Gebühren
15,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Inhaber deutscher Führerscheine -mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Berlin- können die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins bei jedem Berliner Bürgeramt beantragen.
Fahrerlaubnisbehörde
Inhaber ausländischer Führerscheine müssen den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, Puttkamerstr. 16-18, stellen.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.