Die Fahrerlaubnisbehörde in der Puttkamerstr. 16-18 weist nochmals darauf hin,
dass die Antragsstellung in Fahrerlaubnis- und Führerscheinangelegenheiten – vergleichbar den Bürgerämtern – in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgt.
Da in der Fahrerlaubnisbehörde selbst nur eine begrenzte Anzahl von Terminen zur freien Vergabe zur Verfügung steht, sollte für die Antragstellung in erster Linie die Möglichkeit der Vorsprache bei den Bürgerämtern genutzt werden. Dort stehen häufig tagesaktuell freie Termine zur Verfügung.
Die Terminvergabe kann über das Servicecenter unter 115 erfolgen oder indem Sie online unter
die gewünschte Dienstleistung auswählen und dann den im unteren Bereich der sich neu öffnenden Internetseite einen Bürgeramtsstandort und einen Termin auswählen.
Hinweis:
Nachzureichende Unterlagen sollten möglichst per E-Mail oder per Briefpost an die Führerscheinbehörde gesendet oder im Haubriefkasten eingeworfen werden. Entschließen Sie sich zu einer persönlichen Vorsprache, wird in der Regel ein Termin vereinbart.