Energie
Über das Energieportal können sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend über Maßnahmen, die aktuelle Lage und TIpps zum Thema Energie informieren.
Kraftfahrzeug - Carsharingplakette beantragen
Mit einer Carsharing-Plakette werden Carsharing-Fahrzeuge eindeutig gekennzeichnet. Die Plakette muss gut sichtbar, innen an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht werden. Durch die Kennzeichnung können Carsharing-Fahrzeuge beim Parken und bei den Parkgebühren leichter bevorrechtigt werden.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Sie sind ein Carsharing-Anbieter
Sie sind als Carsharing-Anbieter eingetragener Halter des Fahrzeugs. -
Es handelt sich um ein Carsharing-Fahrzeug
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Das Fahrzeug muss bereits zugelassen sein
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Wenn Ihr Fahrzeug noch nicht zugelassen ist: Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung einer Carsharing-Plakette im Rahmen der Zulassung
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung einer Carsharingplakette für bereits zugelassene Carsharing-Fahrzeuge
Online möglich; oder Sie stellen einen schriftlichen Antrag per Post.
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im PDF- oder JPG-Format bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 4 MB groß sein.
- Für den schriftlichen Antrag: Bitte schicken Sie den formlosen schriftlichen Antrag und die Unterlagen in Kopie.
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Auflistung der Fahrzeuge
Sollte die Beantragung für mehrere Fahrzeuge erfolgen, listen Sie die Fahrzeuge bitte in einem Dokument auf und schicken dieses als Anlage mit.
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Handelsregisterauszug
Daraus muss hervorgehen, dass Carsharing Unternehmensgegenstand ist.
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Erklärung, dass es sich um ein Carsharing-Fahrzeug eines Carsharing-Anbieters handelt
Formlose Erklärung der Geschäftsführung, dass das Fahrzeug ein Carsharingfahrzeug im Sinne des § 2 Nr. 1 CsgG und ihr Unternehmen ein Carsharinganbieter im Sinne des § 2 Nr. 2 CsgG sind.
- AGBs und Vertragsbedingungen Ihres Unternehmens
Gebühren
- Bei bereits bereits zugelassenen Fahrzeugen erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Bei noch nicht zugelassenen Fahrzeugen zahlen Sie die Gebühr für die Plakette zuzüglich der Gebühr für die Zulassung.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.