Energie
Über das Energieportal können sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend über Maßnahmen, die aktuelle Lage und TIpps zum Thema Energie informieren.

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Online - Abfrage des Eingangs einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei der KFZ-Zulassungsbehörde (Bankbrief) am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Dienstag
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Mittwoch
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Donnerstag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Freitag
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Online - Abfrage des Eingangs einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei der KFZ-Zulassungsbehörde (Bankbrief)

Soll trotz der Verwahrung der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes bei der Bank eine Dienstleistung abgefordert werden, für die die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes erforderlich ist, so ist diese(r) durch den Kunden von der Bank anzufordern.

Die Bank wird die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief an die KFZ-Zulassungsbehörde senden. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes kann eine Bearbeitung erfolgen.

Die Bürgerämter bieten diese Dienstleistung (Entgegennahme-Verwahrung-Rückgabe(-sendung)) zum Zweck der Außerbetriebsetzung an.

Die Bank benötigt die Anschrift des Standortes der KFZ Zulassungsbehörde, an dem der Vorsprachetermin gebucht wurde oder wird, sowie den Zweck. Die Bank entscheidet, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kunden ausgegeben, oder der Bank zurück übersandt wird.

Informationen, ob die Zulassungsbescheinigung bereits bei der KFZ-Zulassungsbehörde Berlin eingegangen ist, erhalten Sie in der ZB-Teil 2 Abfrage im Kfz-Online-Portal Berlins.

Die Online - Abfrage steht nicht für den Eingang bei einem Bürgeramt zur Verfügung.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

  • Keine: für die Online-Abfrage
  • 5,10 Euro: Grundgebühr für die Verwahrung oder/und Übersendung des Bankbriefs.