Energie
Über das Energieportal können sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend über Maßnahmen, die aktuelle Lage und TIpps zum Thema Energie informieren.

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Online - Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

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Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Dienstag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Mittwoch
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Donnerstag
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Freitag
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Online - Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers

Seit dem 01.10.2017 ist es möglich, kennzeichenpflichtige Fahrzeuge auf dieselbe Halterin bzw. denselben Halter, im Rahmen der 2. Stufe i-Kfz internetbasiert wieder in Betrieb zu nehmen. Die Zulassungsbehörde Berlin stellt dazu ein Online-Portal zur Verfügung.

Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen inklusive des Gebührenbescheides an die antragstellende Person. Der / die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild / auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei.

Für den Fall, dass die Prüfung des internetbasierten Antrages ergeben sollte, dass eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Wiederzulassung nicht erfüllt ist, wird die antragstellende Person hierüber bereits am Bildschirm informiert und kann diese ggf. korrigieren.

Sie sind nicht der eingetragene Halter / die eingetragene Halterin des Fahrzeugs oder Sie sind aus einem anderen Zulassungsbezirk zugezogen, dann wählen Sie bitte die Dienstleistung "Online-Umschreibung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers" (unter "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Die antragstellende Person ist eine natürliche Person und verfügt über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer (für juristische Personen ist die Online - Wiederzulassung vorerst nicht möglich)
  • Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System
  • internetbasierte Erteilung eines SEPA-Mandats für die Einziehung der Kfz-Steuer
    Hinweis:
    eine Steuerbefreiung / -vergünstigung nach §3a Absatz 1 oder 2 KraftStG muss bei der Zollbehörde gesondert beantragt werden
  • es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim Hauptzollamt oder Gebührenrückstände beim Land Berlin bestehen
  • das Fahrzeug wurde in der Zulassungsbehörde Berlin, in einem der Berliner Bürgerämter oder über das Online-Portal außer Betrieb gesetzt
  • das Kennzeichen wurde im Zuge der Außerbetriebsetzung für den Fall der Wiederzulassung reserviert, und die Reservierungsfrist ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgelaufen
    (die Änderung des bzw. Auswahl eines neuen Kennzeichens ist im Rahmen der Online - Wiederzulassung nicht möglich - hierfür ist die Vorsprache bei der KFZ-Zulassungsbehörde erforderlich, bitte buchen Sie sich einen Termin für die Dienstleistung "Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel beantragen" (unter "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
    für das Antragsverfahren werden die folgenden Daten benötigt:
    • das bei der Außerbetriebsetzung reservierte Kennzeichen
    • die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des zuzulassenden Fahrzeugs (Feld E der ZB I)
    • der siebenstellige Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I, welche nach dem 01.01.2015 ausgegeben und bei der Außerbetriebsetzung freigelegt wurde
  • Besitz eines Personaldokumentes
    Sie müssen im Rahmen der Antragstellung ihr Personaldokument als Scan oder Foto hochladen.
  • Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung mittels einer siebenstelligen Versicherungsbestätigungsnummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
    Die Halterdaten (Daten auf dem Personalausweis) dürfen nicht von den eVB-Daten abweichen, es sei denn, ein abweichender Halter ist durch den Versicherer erlaubt.
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung (SP)

Gebühren

  • 15,61 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Nach der abschließenden Bearbeitung des elektronischen Antrags in der KFZ-Zulassungsbehörde erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Die Unterlagen erhalten Sie mittels Zustellungsurkunden. Die Postlaufzeiten werden mit drei Tagen berechnet, so dass Sie nach Antragstellung in den nächsten sieben Tagen mit einer Zustellung rechnen können. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen.

Bei überdurchschnittlich hohem Antragseingang kann es zu einer Verzögerung von 1 – 2 Werktagen kommen. Sofern Sie nach spätestens 14 Tagen keine Zustellung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Kfz-Zulassungsbehörde auf.