Energie
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Online - Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

Öffnungszeiten
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Online - Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
Seit dem 01.10.2017 ist es möglich, kennzeichenpflichtige Fahrzeuge auf dieselbe Halterin bzw. denselben Halter, im Rahmen der 2. Stufe i-Kfz internetbasiert wieder in Betrieb zu nehmen. Die Zulassungsbehörde Berlin stellt dazu ein Online-Portal zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen inklusive des Gebührenbescheides an die antragstellende Person. Der / die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild / auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei.
Für den Fall, dass die Prüfung des internetbasierten Antrages ergeben sollte, dass eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Wiederzulassung nicht erfüllt ist, wird die antragstellende Person hierüber bereits am Bildschirm informiert und kann diese ggf. korrigieren.
Sie sind nicht der eingetragene Halter / die eingetragene Halterin des Fahrzeugs oder Sie sind aus einem anderen Zulassungsbezirk zugezogen, dann wählen Sie bitte die Dienstleistung "Online-Umschreibung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers" (unter "Weiterführende Informationen").
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Die antragstellende Person ist eine natürliche Person und verfügt über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer (für juristische Personen ist die Online - Wiederzulassung vorerst nicht möglich)
- Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System
-
internetbasierte Erteilung eines SEPA-Mandats für die Einziehung der Kfz-Steuer
Hinweis:
eine Steuerbefreiung / -vergünstigung nach §3a Absatz 1 oder 2 KraftStG muss bei der Zollbehörde gesondert beantragt werden - es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim Hauptzollamt oder Gebührenrückstände beim Land Berlin bestehen
- das Fahrzeug wurde in der Zulassungsbehörde Berlin, in einem der Berliner Bürgerämter oder über das Online-Portal außer Betrieb gesetzt
-
das Kennzeichen wurde im Zuge der Außerbetriebsetzung für den Fall der Wiederzulassung reserviert, und die Reservierungsfrist ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgelaufen
(die Änderung des bzw. Auswahl eines neuen Kennzeichens ist im Rahmen der Online - Wiederzulassung nicht möglich - hierfür ist die Vorsprache bei der KFZ-Zulassungsbehörde erforderlich, bitte buchen Sie sich einen Termin für die Dienstleistung "Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel beantragen" (unter "Weiterführende Informationen").
Erforderliche Unterlagen
-
Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
für das Antragsverfahren werden die folgenden Daten benötigt:
- das bei der Außerbetriebsetzung reservierte Kennzeichen
- die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des zuzulassenden Fahrzeugs (Feld E der ZB I)
- der siebenstellige Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I, welche nach dem 01.01.2015 ausgegeben und bei der Außerbetriebsetzung freigelegt wurde
-
Besitz eines Personaldokumentes
Sie müssen im Rahmen der Antragstellung ihr Personaldokument als Scan oder Foto hochladen.
-
Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung mittels einer siebenstelligen Versicherungsbestätigungsnummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
Die Halterdaten (Daten auf dem Personalausweis) dürfen nicht von den eVB-Daten abweichen, es sei denn, ein abweichender Halter ist durch den Versicherer erlaubt.
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung (SP)
Gebühren
- 15,61 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Kfz-Zulassungsvoraussetzungsgesetz (Kfz-ZVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bei überdurchschnittlich hohem Antragseingang kann es zu einer Verzögerung von 1 – 2 Werktagen kommen. Sofern Sie nach spätestens 14 Tagen keine Zustellung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Kfz-Zulassungsbehörde auf.
Weiterführende Informationen
- Auführliche Anleitungen zur Durchführung von Online-Zulassungen
- FAQ i-KFZ / internetbasierte Anträge (Online-Zulassung)
- Informationen und Download der AusweisApp2
- Informationen des Zolls zu Steuervergünstigungen / Steuerbefreiungen
- Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Online-Umschreibung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
- Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel beantragen
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
Erläuterung der Symbole
Der Zugang zum Dienstgebäude ist bis auf Weiteres nur über den vom Parkplatz aus erreichbaren Mitteleingang möglich. Er ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.6km
U Gneisenaustr.
- U7
-
0.7km
U Südstern
- U7
-
0.8km
U Platz der Luftbrücke
- U6
-
0.6km
U Gneisenaustr.
- Bus
-
-
0.2km
Jüterboger Str.
- 248
-
0.4km
Berlin, Columbiadamm/Friesenstr.
- 248
- M43
-
0.4km
Golßener Str.
- M43
-
0.4km
Marheinekeplatz
- 248
-
0.5km
Gneisenaustr./Baerwaldstr.
- 140
- N7
-
0.2km
Jüterboger Str.
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