Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11) am Standort Fahrerlaubnisbehörde.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aus gegebenem Anlass bitten wir, bei Übersendung von Dateianhängen über unsere Kontaktformulare oder per E-Mail, ausschließlich Dokumente im PDF-Format anzuhängen. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung mit Anhängen aktuell etwas länger dauert und wir Sie ggf. auch bitten müssen, uns die Datei erneut im PDF-Format zu senden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Am Standort kann bar, mit girocard (ehemals EC-Karte) sowie mit folgenden Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie Termine telefonisch, online oder über das Kontaktformular.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Dienstag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Mittwoch

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Donnerstag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Freitag

      07:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die Führerscheinstelle/Frontoffice/Publikumsbedienung bleibt am 06.09.2023 aufgrund einer Fortbildungsveranstaltung geschlossen.
Die Abholung von fertigen Führerscheinen ist nicht möglich.
Notfälle können leider nicht entgegengenommen werden.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11)

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur EU oder dem EWR gehört.

Wenn Sie einen Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat besitzen, nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").

Bei allen Nicht-EU/EWR-Ländern wird unterschieden, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde:
  • "Länder der Anlage 11": Länder, mit denen Deutschland ein Abkommen zur vereinfachten Umschreibung geschlossen hat (Einen Link zur Liste der Länder der Anlage 11 finden Sie weiter unten bei "Weiterführende Informationen").
  • allen anderen Staaten "Drittstaaten"
Vom Land, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde, hängt es ab, welche Unterlagen und Prüfungen erforderlich sind. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den "Erforderliche Unterlagen". Sollten Ihnen bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, können Sie diese nachreichen.

Mehr zu "Allgemeinen Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland" unter "Weiterführende Informationen".

Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle (notwendig bei Drittstaaten und ggf. Anlage 11 mit Prüfung)
    Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle; Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
  • Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheins und einer Kopie des Führerscheins
    Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein und im Original vorliegen.
    Internationale Führerscheine werden nicht umgeschrieben, es bedarf immer eines gültigen nationalen Führerscheines.
  • ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheins
    Eine Übersetzung ist immer erforderlich, wenn der Führerschein nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt ist.
    Ob eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines erforderlich ist, entscheidet im Zweifel die Fahrerlaubnisbehörde.
    Die Übersetzung wird dann bei der Bearbeitung des Antrages nachgefordert.
  • Nachweis über Zuzugsdatum in die Bundesrepublik und den ersten Wohnsitz (z.B. durch Meldebescheinigung)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (Drittstaat)
    Nur bei der Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat erforderlich
  • Sehtest (für Pkw- und Motorradfahrerlaubnis, Klassen A und B)
    • Drittstaaten: Bei der Umschreibung einer Pkw- oder Motorradklasse ist immer ein Sehtest erforderlich.
    • Länder der Anlage 11: Ein Sehtest ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es ergibt sich aus einer Fußnote in der Liste der Länder
  • Untersuchungsbescheinigungen für Lkw- und Busfahrer
    Wenn Führerscheinklassen für Lkw und/oder Bus umgeschrieben werden sollen, sind in folgenden Fällen Untersuchungsbescheinigungen einzureichen:
    Drittstaaten:
    • allgemeine ärztliche Untersuchung
    • Augenärztliche Untersuchung
    • Funktions- und Leistungstest für Bus
    Länder der Anlage 11:
    Die für Drittstaaten aufgeführten Untersuchungen sind einzureichen, wenn die Lkw-/Bus-Klasse für die kommenden 5 Jahre erteilt werden soll.

Gebühren

  • 36,30 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines ohne Prüfung
  • 43,90 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines mit Prüfung

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

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