Energie
Über das Energieportal können sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend über Maßnahmen, die aktuelle Lage und TIpps zum Thema Energie informieren.
Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (Einzelgenehmigung)
Erteilung einer Einzelgenehmigung für Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.
Voraussetzungen
-
Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr über die Prüfung eines Fahrzeugteils nach § 22a StVZO
Erforderliche Unterlagen
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr über die Prüfung eines Fahrzeugteils nach § 22a StVZO
- Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.