Energie
Über das Energieportal können sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend über Maßnahmen, die aktuelle Lage und TIpps zum Thema Energie informieren.
Online - Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
Über das Online-Portal der Zulassungsbehörde Berlin kann der Antrag auf Außerbetriebsetzung für ein in Berlin zugelassenes Fahrzeug gestellt werden. Die antragstellende Person muss nicht der Halter oder die Halterin des Fahrzeugs sein.
Es besteht die Möglichkeit, das Berliner Kennzeichen für dasselbe Fahrzeug für 1 Jahr zu reservieren. Die Reservierung für auswärtige Kennzeichen ist nicht möglich.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Fahrzeug muss in Berlin gemeldet sein
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Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern müssen einen QR-Code aufweisen
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Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB Teil I) muss ab dem 01.01.2015 ausgefertigt worden sein
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Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System
Erforderliche Unterlagen
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Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
Sicherheitscode wird durch Freilegen des Sicherheitsfeldes auf der Rückseite der ZB Teil I sichtbar.
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Stempelplakette(n) mit verdecktem Sicherheitscode
Sicherheitscode wird durch Abziehen der Plakettenfolie sichtbar.
Achtung: nur bei Plaketten möglich, die einen QR-Code tragen. - Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe des / der Sicherheitscode(s) im Online - Portal
Gebühren
- 6,30 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.