Energie
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Urkunden - Ausstellung - Lebenspartnerschaftsurkunde bei Lebenspartnerschaft im Ausland
Zum Nachweis der Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland können Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Beurkundung / Registrierung
Die Lebenspartnerschaft ist im Standesamt I in Berlin registriert. -
Empfangsberechtigung
Empfangsberechtigt sind Lebenspartnerinnen und Lebenspartner; Vorfahren und Abkömmlinge der Lebenspartnerinnen / Lebenspartner; alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen. -
Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
Sofern Gebühren anfallen, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Giropay
- Paypal
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde bei Lebenspartnerschaft im Ausland
Online möglich oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post, per Fax oder persönlich vor Ort. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
- Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
- Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache
Gebühren
- 12,00 Euro: Lebenspartnerschaftsurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Lebenspartnerschaftsregister
- 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.