Energie
Über das Energieportal können sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend über Maßnahmen, die aktuelle Lage und TIpps zum Thema Energie informieren.
Spielkennzeichen beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Öffnungszeiten
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Spielkennzeichen beantragen
Grundsätzlich gilt, dass das amtliche Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeugs bei Film- und Werbeaufnahmen nur dann erkennbar sein darf, wenn die Zustimmung des Halters vorliegt. Aus diesem Grund bzw. auch aus anderen Gründen ist es evtl. erforderlich, die beim Dreh verwendeten Fahrzeugen mit sog. „Spielkennzeichen“ auszustatten.
Unter dem Begriff Spielkennzeichen fallen folgende Möglichkeiten:
- Vollständig fiktives Kennzeichen: Kennzeichen, die tatsächlich nicht gebräuchlich sind, können ohne vorherige Antragstellung oder Genehmigung erstellt und verwendet werden. Hierzu gehören Kennzeichen, deren Unterscheidungszeichen (für die Stadt oder den Landkreis) in Deutschland nicht vorhanden sind, historische Kennzeichen (z.B. frühere DDR-Kennzeichen), oder reine Fantasiekennzeichen.
- Spielkennzeichen mit realem Bezug: Aktuell gebräuchliche Kennzeichen aus dem Bestand einer Kfz-Zulassungsbehörde können auf Antrag als Spielkennzeichen reserviert und für Sie gesperrt werden. Welches Kennzeichen gewünscht wird und verfügbar ist, sollte vorab bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Erfahrung gebracht werden. Telefonischer, Fax- oder Email-Kontakt sind möglich.
Spielkennzeichen dürfen ohne zusätzliche Genehmigung nur auf Privatgelände oder in vom übrigen öffentlichen Straßenverkehr abgetrennten Bereichen verwendet werden.
Sollen mit Spielkennzeichen ausgestattete Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr für Dreharbeiten zum Einsatz kommen, so muss für die jeweiligen Kennzeichen pro Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 FZV beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich, auch per Email oder Fax, und formlos zu stellen.
Das jeweilige Fahrzeug für Dreharbeiten im öffentlichen Straßenverkehr muss grundsätzlich zugelassen sein. Fahrten unter Verwendung von Kurzzeitkennzeichen sind nicht zulässig und werden nicht genehmigt. Im Einzelfall kann die Verwendung eines roten (Händler-) Kennzeichens zugelassen werden, auch wenn solche Fahrten generell nicht als zulässige Verwendung im Sinne des § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) angesehen werden können.
Zahlungsmodus:
Bei Antragsstellung in der Kfz-Zulassungsbehörde sofort in bar oder per EC-Karte mit PIN.
Bei schriftlichem Antrag durch Überweisung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Genehmigung einschl. Gebührenbescheid.
Voraussetzungen
-
Angaben zum Antragsteller
- Firma
- Adresse des Firmensitzes, ggf. abweichende Rechnungsanschrift
- Ansprechpartner mit Telefon und Email-Adresse
- Titel des Films
- Angabe des Zeitraums für den Einsatz des Fahrzeugs
-
Angaben zum Fahrzeug
- Amtliches Kennzeichen des zu nutzenden Fahrzeugs
- Hersteller und / oder Markenbezeichnung des Fahrzeugs
- Fahrzeug-Identnummer
- verwendetes Spielkennzeichen
Erforderliche Unterlagen
- Keine
Gebühren
64,00 Euro für eine Ausnahmegenehmigung
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg.
- Eine Anfrage bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular zum Betreff "Anfrage Spielkennzeichen" erledigen.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Tel.:
(030) 90269-3378 / -3379
Fax:
(030) 9028-3440
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
-
0.8km
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
0.8km
Leuenberger Str.
- 294
-
0.9km
Bürknersfelder Str. West
- 294
-
0.9km
Grenzgrabenstr.
- 294
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- Tram
-
-
0.2km
Rhinstr./Plauener Str.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
0.5km
Schalkauer Str.
- 16
- M6
-
0.6km
Landsberger Allee/Rhinstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
- 16
- M6
-
0.7km
Arendsweg
- 16
- M6
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
0.2km
Rhinstr./Plauener Str.