Energie
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Blanko-Zulassungsbescheinigung Teil II für Neufahrzeuge aus dem Nicht-EU-Mitgliedstaat beantragen
Es kann für ein Neufahrzeug, dass außerhalb eines Staates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates mit Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurde, eine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt werden. Es erfolgt keine gleichzeitige Zulassung des Fahrzeuges.
Um ein Neufahrzeug handelt es sich, wenn das Fahrzeug noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen war.
Voraussetzungen
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Keine Voraussetzung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausgabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II außerhalb des Zulassungsverfahrens für Neufahrzeuge
(unter „Formulare“)
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
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ggf. formlose Vollmacht und Personaldokumente
- Personaldokument des Vollmachtgebers (es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht) und
- Personaldokument des Bevollmächtigten
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Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen)
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Auszug aus dem Vereinsregister
im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen)
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COC-Papier oder Datenbestätigung oder Gutachten
Gutachten nach §13 EG-FGV bzw. Gutachten nach § 21 StVZO (nicht älter als 18 Monate) einer technischen Prüfstelle (für Kräder und Sonder-KFZ)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Kaufvertrag
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Einen Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.