Energie
Über das Energieportal können sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend über Maßnahmen, die aktuelle Lage und TIpps zum Thema Energie informieren.
Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Öffnungszeiten
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger beantragen
Wenn an Ihrem Kraftfahrzeug bzw. Anhänger durch Sachverständige Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bzw. der Fahrzeug-Zulassungsverordnung festgestellt wurden, müssen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die Zulassungsbehörde teilt für Ihr Fahrzeug das amtliche Kennzeichen zu und legt bei bauartbedingter Abweichung an Kraftfahrzeugen die Kennzeichengröße fest. Vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann die Vorführung des Fahrzeuges am Standort Lichtenberg erforderlich sein (mehr unter "Voraussetzungen").
Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Voraussetzungen
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Gutachten über Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften
Ein/e amtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den Kraftfahrzeugverkehr (a.a.S.) hat in einem Gutachten festgestellt, dass das Fahrzeug Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) aufweist.
-
ggf. Vorführung des Fahrzeuges
Sofern an mehrspurigen Kraftfahrzeugen laut Zulassungsbescheinigung Teil I oder Gutachten kein Platz für die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens besteht, ist vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
-
Gutachten über Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften
- Bitte dem Antrag beifügen.
- Das Gutachten muss von einer/em amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (a.a.S.) erstellt worden sein.
Gebühren
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg.
- Eine Anfrage bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular zum Betreff "Anfrage Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug" erledigen.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Tel.:
(030) 90269-3378 / -3379
Fax:
(030) 9028-3440
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
-
0.8km
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
0.8km
Leuenberger Str.
- 294
-
0.9km
Bürknersfelder Str. West
- 294
-
0.9km
Grenzgrabenstr.
- 294
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- Tram
-
-
0.2km
Rhinstr./Plauener Str.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
0.5km
Schalkauer Str.
- 16
- M6
-
0.6km
Landsberger Allee/Rhinstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
- 16
- M6
-
0.7km
Arendsweg
- 16
- M6
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
0.2km
Rhinstr./Plauener Str.