Energie
Über das Energieportal können sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend über Maßnahmen, die aktuelle Lage und TIpps zum Thema Energie informieren.
Fahrerkarte beantragen
Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und dient somit dem Schutz der Kraftfahrer*innen im gewerblichen Personen - und Güterverkehr, sie wird für fünf Jahre ausgestellt.
Beantragung einer Fahrerkarte für Digitale Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) als
- Erstmalige Ausstellung
- Verlängerung
- Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl oder Unbrauchbarkeit)
- Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte
Voraussetzungen
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Wohnsitz in Berlin
Zuständig für die Entgegennahme der Anträge ist die Behörde des deutschen Hauptwohnsitzes -
Kartenführerschein
Ggf. auch aus anderem EU-Staat. Wenn noch kein Kartenführerschein im Besitz ist, kann dieser mit der Fahrerkarte zusammen beantragt werden. -
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte
Bei der persönlichen Vorsprache ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular vorzulegen.
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Personalausweis oder Pass
bei Wohnsitz außerhalb der EU: Arbeitserlaubnis und Arbeitsvertrag
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1 aktuelles Lichtbild
Größe: 3,50 x 4,50 cm, heller Hintergrund, ohne Kopfbedeckung
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Kartenführerschein
Ggf. auch aus anderem EU-Staat.
Wenn noch kein Kartenführerschein im Besitz ist, kann dieser mit der Fahrerkarte zusammen beantragt werden.
In diesem Fall buchen Sie bitte zwei Termine für die Beantragung der Fahrerkarte. -
vorhandene Fahrerkarte
Bei Verlängerung, Ersatzausstellung wegen Unbrauchbarkeit oder Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte
Formulare
Gebühren
- 37,00 Euro Fahrerkarte
- 3,00 Euro Übersendung der Fahrerkarte
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die Ausgabestelle für Kontrollgerätkarten (Speicherkarten für digitale Tachographen) ist in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO).
Die Anträge können nur im Dienstgebäude Puttkamerstraße gestellt werden.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.