Energie
Über das Energieportal können sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend über Maßnahmen, die aktuelle Lage und TIpps zum Thema Energie informieren.
Fahrerlaubnis - Neuerteilung beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Am Standort kann bar, mit girocard (ehemals EC-Karte) sowie mit folgenden Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie Termine telefonisch, online oder über das Kontaktformular.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
- Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Fahrerlaubnis - Neuerteilung beantragen
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung oder nach Verzicht.
Voraussetzungen
- Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlichen Sperre gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
-
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Neuerteilung der Fahrzeugklassen C und D
Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei der Antragstellung der Fahrerlaubnisklassen C und D den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
- falls vorhanden, Unterlagen über die Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. Gerichtsurteil)
-
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
-
Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T
-
augenärztliche Untersuchung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und den Untersuchungsformularen unten als Link -
ärztliche Untersuchung
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und den Untersuchungsformularen unten als Link -
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Unterweisungen über die " Sofortmaßnahmen am Unfallort" finden seit dem 22.10.2017 keine Anerkennung mehr. Wurde eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen, muss die Bescheinigung nicht erneut vorgelegt werden.
-
ggf. Nachweis über Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen
Wenn Sie die Fahrerlaubnisklassen C/D neu beantragen und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.
Gebühren
- 221,30 Euro
- 32,50 Euro: Ausstellung eines FQN und Direktversand innerhalb Deutschlands
- 33,60 Euro: Ausstellung eines FQN und Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und den Untersuchungsformularen
- Foto-Mustertafel
- Informationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
- Weitere Informationen zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung"
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Fahrerlaubnisbehörde.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.5km
S Anhalter Bahnhof
- S2
- S25
- S26
- S1
-
0.5km
S Anhalter Bahnhof
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Kochstr./Checkpoint Charlie
- U6
-
0.6km
U Hallesches Tor
- U6
- U1
- U3
-
0.6km
U Stadtmitte
- U6
- U2
-
0.8km
U Möckernbrücke
- U1
- U3
- U7
-
0.9km
U Mohrenstr.
- U2
-
0.2km
U Kochstr./Checkpoint Charlie
- Bus
-
-
0.2km
U Kochstr./Checkpoint Charlie
- M29
- N6
-
0.2km
Wilhelmstr./Kochstr.
- M29
- N6
-
0.3km
Charlottenstr.
- M29
-
0.4km
Wilhelmstr./Franz-Klühs-Str.
- N6
-
0.4km
Jüdisches Museum
- 248
- N42
-
0.2km
U Kochstr./Checkpoint Charlie