Energie
Über das Energieportal können sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend über Maßnahmen, die aktuelle Lage und TIpps zum Thema Energie informieren.
Kraftfahrzeugkennzeichen - Grünes Kennzeichen beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

Öffnungszeiten
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Kraftfahrzeugkennzeichen - Grünes Kennzeichen beantragen
Für ein Fahrzeug, dessen Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, kann ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung beantragt werden. Das grüne Kennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Für weitere Informationen zu Steuervergünstigungen, sowie für die Bereitstellung entsprechender Formulare ist die Zollverwaltung zuständig.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
Voraussetzungen
- Halter/in des Fahrzeugs ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit
Erforderliche Unterlagen
- Antrag zur Kfz-Zulassung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
-
ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht
-
Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie)
bei Firmen
-
Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie)
bei Vereinen
-
schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
bei minderjährigen Fahrzeughaltern
-
Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis
bei zulassungsfreien Fahrzeugen
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) für zulassungspflichtige Fahrzeuge
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Kennzeichenschild(er)
Formulare
Gebühren
- 27,80 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
Erläuterung der Symbole
Der Zugang zum Dienstgebäude ist bis auf Weiteres nur über den vom Parkplatz aus erreichbaren Mitteleingang möglich. Er ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.6km
U Gneisenaustr.
- U7
-
0.7km
U Südstern
- U7
-
0.8km
U Platz der Luftbrücke
- U6
-
0.6km
U Gneisenaustr.
- Bus
-
-
0.2km
Jüterboger Str.
- 248
-
0.4km
Berlin, Columbiadamm/Friesenstr.
- 248
- M43
-
0.4km
Golßener Str.
- M43
-
0.4km
Marheinekeplatz
- 248
-
0.5km
Gneisenaustr./Baerwaldstr.
- 140
- N7
-
0.2km
Jüterboger Str.