Informationen / Antragstellung

Yukihiro Ikutani, ELEKTRO KAGURA | G8.000.000

ELEKTRO KAGURA | G8.000.000

Aktuelle Hinweise

Die Antragsfrist endete am Sonntag, 15. Oktober 2023.

Achtung: Die ehemals zusätzliche Antragsfrist am 15. März des laufenden Jahres entfällt dauerhaft. Alle Projekte mit Umsetzung im Jahr 2024 mussten zum 15. Oktober 2023 beantragt werden!

Förderrichtlinien

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Der Fachbereich Kunst und Kultur im Bezirksamt Pankow von Berlin vergibt nach Maßgabe der Landeshaus­halts­ordnung von Berlin (LHO) und den Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen zur Förderung künst­lerischer Projekte, die im Bezirk Pankow realisiert werden.

Ziel der Förderung ist es, Vorhaben von hoher künst­lerischer Qualität zu unter­stützen, die einen Beitrag zur Vielfalt und Lebendig­keit des kulturellen Lebens im Bezirk leisten. Dazu gehört die Berück­sichtigung marginali­sierter Perspektiven und kulturell unter­versorgter Ortsteile ebenso wie die Unter­stützung junger Künst­ler:innen, experi­menteller künst­lerischer Positionen und der bereits etablierten Freien Szene, die zur Stabilisie­rung der kulturellen Infra­struktur im Bezirk beiträgt.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden temporäre Einzel­vorhaben aus allen künst­lerischen Sparten sowie solche mit inter­diszi­plinärem Charakter, z. B. Aus­stellungen, Konzerte, Festivals, Performances oder Produk­tionen und Auf­führungen im Bereich der Darstellenden Künste.

Die Projekte müssen an einem oder mehreren Orten im Bezirk Pankow öffent­lich zugäng­lich präsen­tiert werden. Ver­mittlungs­angebote, Doku­menta­tionen oder Publika­tionen rund um die künst­lerische Präsen­tation können Teil des Projektes sein.

Die Förderung dient der Unter­stützung besonders über­zeugender Kunst- und Kultur­projekte, die ohne die bezirk­liche Zu­wendung nicht realisiert werden könnten, da ander­weitige Mittel nicht oder nicht in aus­reichendem Umfang zur Verfügung stehen. Die Kofinan­zierung größerer Projekte sowie ent­sprechende Komplementär­förderungen (z. B. aus Landes- oder Bundes­programmen) sind möglich.

Nicht gefördert werden:
  • studentische Projekte an Hochschulen im Bezirk
  • parteipolitische Aktivitäten
  • gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben
  • Archive, Kataloge, Ankäufe
  • Stipendien, Preisverleihungen
  • Wiederaufnahmen bereits präsentierter Produktionen/­Projekte
  • der laufende Veranstaltungs­betrieb einer Kultur­einrichtung
  • Projekte in den Bereichen Kinder- und Jugend­theater, Kulturelle Bildung sowie solche mit aus­schließlich sozio­kulturellem oder partizipa­tiven Charakter (z. B. Workshop­formate).

Hierfür stehen im Bezirk u. a. Mittel aus dem KiA-Programm und dem Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung/Fördersäule 3 zur Verfügung.

Personenkreis / Zielgruppe

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihren Lebens- und/oder Arbeits­schwer­punkt in Berlin haben, z. B. Künstler:innen, Einzel­personen, Vereine oder Projekt­gruppen. Erwünscht sind Bewer­bungen viel­fältiger Perspektiven und Projekte von künst­lerischen Akteur:innen, die im Kultur­bereich aufgrund unterschied­licher Diskriminierungs­erfahrungen unter­repräsentiert sind.

Sind mehrere Kunst- und Kultur­schaffende am Projekt beteiligt, sollte die Mehrzahl der Beteiligten in Berlin leben und arbeiten. Der:Die Antragsteller:in muss dabei ein­deutig benannt werden.
Im Fokus stehen Projekte von oder mit professio­nellen Künstler:innen und Kultur­schaffenden. Die Förderung von Projekten mit künst­lerischer Beteiligung von Laien oder Kultur­schaffen­den ohne professio­nellen Abschluss erfolgt daher nur nach­rangig.

Der:Die Antragsteller:in sowie weitere Projekt­beteiligte können an einer Hoch­schule imma­tri­kuliert sein. Zum Zeit­punkt der eventuellen Förderung muss jedoch ein Nachweis erbracht werden, dass sie ihr Studium nunmehr ab­geschlossen haben und exmatri­kuliert sind. Dies gilt nur in Bezug auf das jeweilige Erst­studium, das Absolvieren weiter­bildender Studien­gänge stellt kein Aus­schluss­kriterium für die Förderung durch den Fach­bereich Kunst und Kultur Pankow dar.

Zuwendungsvoraussetzungen

Gemäß den haushalts­recht­lichen Bestimmungen können nur solche Projekte gefördert werden, die zum Zeitpunkt der An­trag­stellung und vor eventueller Bewilligung noch nicht begonnen haben und deren Abschluss das betreffende Haus­halts­jahr nicht über­schreitet. Der Be­wil­li­gungs­zeit­raum endet somit spätestens am 31. Dezember des Jahres.

Die verbindliche Bestätigung des geplanten Ver­anstaltungs­ortes im Bezirk Pankow muss bei Antrag­stellung vorliegen. Zusätzlich oder alternativ erforder­liche Genehmigungen, z. B. zur Nutzung von Flächen im öffent­lichen Raum, sind vor Antrag­stellung einzu­holen oder mindestens nach­weis­lich an­zufragen.

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf gleich­berechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbeson­dere auf Zugang zu kul­tu­rel­len Veran­staltungen. Barriere­freie Angebote sollen im Rahmen des Projektes eingeplant und ggf. erläutert werden, die Zugäng­lich­keit ist im Rahmen der Bestätigung des Veranstaltungs­ortes anzugeben und bei Werbe­maß­nahmen zu berück­sichtigen. Eine ent­sprechende Erst­beratung ist beim Berliner Projekt­büro für Diversitäts­entwicklung möglich.

Im Übrigen gelten die Voraus­setzungen zur Gewährung von Zuwen­dungen nach Maßgabe der LHO Berlin und den relevanten Aus­führungs­vorschriften:
  • öffentliches Interesse und Vorrang anderer Mittel (z. B. Eigenmittel)
  • Grundprinzip der Wirtschaft­lichkeit/­Sparsamkeit
  • Sicherstellung einer ordnungs­gemäßen Geschäfts­führung
  • Für juristische Personen: Registrierung in der Transparenz­datenbank sowie Zu­stimmung zur Veröffent­lichung in der Zuwendungs­datenbank des Landes Berlin

Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Es werden Zuschüsse im Rahmen von Projekt­förderungen gewährt. In der Regel handelt es sich um eine Fehl­bedarfs­finanzierung, d. h. neben der beantragten Zuwendung sollen weitere Mittel zur Finanzierung des Projektes vorhanden sein oder an anderen Stellen beantragt werden. Ein prozentuales Verhältnis zwischen der bezirklichen Zuwendung und den ander­weitigen Mitteln ist nicht festgelegt.

Die maximale Höhe einer Zuwendung beträgt 10.000 €, die Antrags­summe soll mindestens 1.000 € betragen.
Insgesamt stehen pro Haushalts­jahr 155.000 € zur Verfügung.

Die Zuwendung kann zur Finanzierung von Honorar- und Sach­ausgaben beantragt werden. Das online zum Download verfüg­bare Dokument „Informationen zum Zuwendungs­ver­fahren im FB Kunst und Kultur des BA Pankow von Berlin“ be­inhaltet eine Übersicht jener Ausgaben, die grund­sätzlich nicht zuwendungs­fähig sind, z. B. Bewirtungs- und Repräsentations­kosten.

Darüber hinaus darf die bezirkliche Zu­wendung nicht ein­gesetzt werden für:
  • Laufende Mieten und Betriebs­kosten
  • Miete für Proben- und Veranstaltungs­räume
  • Reise- und Übernachtungs­kosten/­Tagegelder
  • Gegenstände mit einem Anschaffungs- oder Her­stellungs­wert von mehr als 410 € (Netto), sofern dies bei Antrag­stellung nicht explizit begründet und seitens der Fach­ver­waltung bewilligt wird.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Es gelten die Allgemeinen Neben­bestimmungen für Projekt­förderungen (ANBest-P).

Ergänzend oder abweichend davon gelten folgende Bestimmungen:
  • Der Verwendungs­zweck der bezirklichen Zuwendung ist im Finanzierungs­plan explizit zu benennen.
  • Im Zuwendungs­bescheid werden Publizitäts­regelungen fest­gelegt, die bei Förderung des Projektes zu beachten sind.
  • Die Titel der geförderten Projekte, die Namen der Zuwendungs­empfänger:innen sowie die jeweiligen Zuwendungs­beträge werden auf der Website der Fach­ver­waltung veröffent­licht.
  • Der Verwendungs­nachweis ist spätestens zwei Monate nach Ende des Bewilligungs­zeit­raumes vorzulegen.

Vergabeverfahren

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen eines unab­hängigen, interdiszi­plinär besetzten Förder­beirats. Nähere Informationen zur Arbeit und Zusammen­setzung des Gremiums finden sich im ent­sprechenden Bereich auf den Web­seiten der Fach­verwaltung.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungs­behörde aufgrund ihres pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfüg­baren Haus­halts­mittel.

Die Entscheidungen liegen voraus­sichtlich bis Ende Dezember des Antrags­jahres vor, die Mitteilung über die Förder­ent­scheidung erfolgt schriftlich. Alle Angaben werden ver­traulich behandelt und dienen aus­schließlich Ent­scheidungs- bzw. Förder­zwecken. In diesem Zusammen­hang ist die Kenntnis­nahme der Information nach Art. 13 DS-GVO für Antrag­stellende bei Antrag­stellung zu bestätigen.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt zweistufig bis zum 15. Oktober eines Jahres für Projekte im darauffolgenden Jahr:

1.) unter Nutzung eines Online-Formulars für die Projektförderung Kunst und Kultur inklusive Upload der unten genannten Anlagen Nr. 1 – 5. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtgröße aller Dateien nicht mehr als 5 MB beträgt und ausschließlich PDF-Dokumente hochgeladen werden sollen.

sowie

2.) unter Einreichung eines Originalantrags. Dieser besteht aus einem ausgedruckten Antragsformular (wird aus dem Online-Formular generiert) sowie jeweils einem Ausdruck der unten genannten Anlagen.

Anlagen zum Antrag sind:
  1. Kurzfassung der Projekt­beschreibung (max. 2.000 Zeichen) > formlos
  2. Ausführliche Projektbeschreibung > formlos
  3. Finanzierungsplan > Online zum Download verfügbare Excel-Vorlage ist verpflichtend
  4. Künstlerische Vita(e) > formlos
  5. Bestätigung des Veranstaltungs­ortes > Ein Muster steht online zur Verfügung.
  6. ggf. Kopien von Vereins­satzungen, GbR-Verträgen etc. > nur analog ein­zu­reichen
  7. ggf. Vertretungs­voll­machten bei Gruppen­projekten oder juristischen Personen > nur analog einzureichen
  8. ggf. Nachweis über Vorsteuer­abzugs­berechtigung > nur analog einzureichen

Im Originalantrag sind sowohl das Antrags­formular als auch der Finanzierungs­plan eigen­händig zu unter­schreiben. Digital eingefügte Unter­schriften können nicht anerkannt werden.

Der Antrag muss auf Deutsch ein­gereicht werden. Von Nicht-Mutter­sprachler:innen wird jedoch keine fehler­freie Recht­schreibung/­Grammatik erwartet, so lange der Inhalt ver­ständlich ist.

Die Frist für die Online-Antrag­stellung endet jährlich am 15. Oktober um 23:59 Uhr.
Der Antrag gilt nur dann als ein­ge­gangen, wenn der unter­schriebene und voll­ständige Original­antrag spätestens einen Werk­tag nach Ablauf der Antrags­frist per Post auf­ge­geben (es gilt der Poststempel) oder unter Nutzung des Haus­briefkastens (s.u.) eingereicht wird bei:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Amt für Weiterbildung und Kultur
Fachbereich Kunst und Kultur, SG Kulturförderung
Danziger Straße 101
10405 Berlin

Der Hausbriefkasten befindet sich an o. g. Adresse, Aufgang B (brauner Einwurf­schlitz in der Tür).

Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinien sind am 01.09.2023 in Kraft getreten und gelten vorerst bis 31.08.2025.

Downloads

  • Vorlage Finanzierungsplan

    Projektförderung

    XLSX-Dokument (28.3 kB) - Stand: 10/2022

  • Informationen zum Zuwendungsverfahren im FB Kunst und Kultur des BA Pankow von Berlin

    PDF-Dokument (902.8 kB) - Stand: 09/2023
    Dokument: Fachbereich Kunst und Kultur Pankow / Kulturförderung / Alexandra Heyden

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

    PDF-Dokument (132.8 kB) - Stand: 02/2020

  • Information nach Art. 13 DS-GVO für Antragstellende

    PDF-Dokument (336.1 kB) - Stand: 11/2022

  • Vorlage Verwendungsnachweis

    Projektförderung

    XLSX-Dokument (46.0 kB) - Stand: 11/2022

  • Muster Bestätigung Spielstätte / Veranstaltungsort

    DOCX-Dokument (19.5 kB) - Stand: 01/2023

  • Logo Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur

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