Kinderrechte

KJP Bühne

Nicht nur Erwachsene, auch Kinder haben Rechte. Ein Recht ist etwas, was dir zusteht und was man dir nicht verbieten kann. Alle Erwachsenen (und auch Kinder untereinander) müssen diese Rechte ernst nehmen.

Weil Kinder besonderen Schutz und Förderung brauchen, gelten für sie eigene Kinderrechte. Das haben viele Erwachsene aus der ganzen Welt vor mehr als 15 Jahren erkannt und eine Art weltweites Grundgesetzbuch für Kinder erarbeitet: die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, abgekürzt: UN-Kinderrechtskonvention.

Das Kinder- und Jugendparlament hat deshalb eine Plakatserie zu den Kinderrechten gestartet. Die Plakate zu den wichtigsten Kinderrechten werden von Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit der Agentur aufsiemitgebrüll (ehemalige Mitglieder des KJP) selber gestaltet. Jedes Jahr wird ein neues Plakat dazukommen.
Gefördert wird diese Aktion aus dem Programm jugendgerechte Kommune.

  • Die Plakate können in der Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendparlaments abgeholt werden.

Recht auf Mitbestimmung!

Deine Meinung zählt! Du hast das Recht, deine Gedanken, Wünsche und Bedürfnisse frei zu äußern. Deine Meinung muss bei allen Dingen, die dich betreffen, beachtet werden: zu Hause, in der Schule, bei Ämtern und vor Gericht. Kein Kind soll bestraft werden, wenn es seine eigene Meinung sagt. Das klingt zwar etwas merkwürdig, ist aber noch längst nicht überall eine Selbstverständlichkeit.
Ihr habt das Recht, euch auf Straßen oder Plätzen zu versammeln und dort gemeinsam mit anderen für eure Meinung und euren Willen einzutreten, zum Beispiel mit einem Informationsstand, einer Demonstration oder einer witzigen Aktion. Du hast das Recht, selbst Informationen weiter zu geben und deine Meinung zu verbreiten, solange sie anderen nicht schadet. Kinder dürfen auch Vereine oder Clubs gründen.

Recht auf Sicherheit & Schutz!

Jede Gewalt gegen Kinder ist verboten. Keiner darf Kinder schlagen, einsperren, massiv unter Druck setzen oder zu etwas zwingen, wovor sie sich fürchten oder ekeln. Sollten Kinder trotzdem Opfer von Gewalt werden, sind alle Länder, die die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, verpflichtet, diese Kinder fürsorglich zu behandeln und ihnen zu helfen.
Niemand darf Kinder ausbeuten. Das bedeutet, dass man weder die Gesundheit eines Kindes ausbeuten darf, noch seine Notlage, seine Arbeitskraft oder gar seinen Körper. Kinderarbeit ist verboten, insbesondere, wenn sie gesundheitsschädlich ist. In vielen Ländern beschränken Gesetze die Anzahl der Stunden, die Kinder arbeiten dürfen. Meistens ist festgelegt, ab welchem Alter Kinder Jobs annehmen können. Warum? Kinder haben schon eine wichtige Arbeit: die Schularbeit – und die hat immer Vorrang! Kinder dürfen niemals verkauft oder gekauft, entführt oder gegen ihren Willen ins Ausland verschleppt werden. Kein Kind – egal, was es verbrochen hat – darf gefoltert, zu lebenslanger Haft oder gar zur Todesstrafe verurteilt werden. Ab dem 14. Lebensjahr bist du zwar für deine Straftaten in Deutschland verantwortlich – doch das muss auf menschenwürdige Weise und nach den Gesetzen geschehen!

Recht auf Privatsphäre!

Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben, ihre Würde und ihre persönliche Ehre geachtet werden. Schreibst du zum Beispiel ein Tagebuch, darf das niemals gegen deinen Willen gelesen oder daraus vorgelesen werden. Wenn du darum bittest, vor dem Betreten deines Zimmers anzuklopfen, müssen sich Kinder und Erwachsene daran halten. Niemand darf in deiner Post oder in irgendwelchen anderen persönlichen Sachen herumschnüffeln. Es gibt Dinge, die niemanden etwas angehen, außer dich selbst. Das müssen alle respektieren, weil Kinder ein Recht auf die eigene Privatsphäre haben.