Sachbearbeitung in der Unterhaltsvorschussstelle (m/w/d)
22_087_4043-UV-ZV
Entgeltgruppe: E9b TV-L
Besetzbar ab sofort, befristet nach § 14 Absatz 1 Nr. 3 TzBfG bis zum 25.08.2023 für die Dauer der Vertretung einer Elternzeit
Verlängerte Bewerbungsfrist: 17.06.2022
Entgeltgruppe: E9b TV-L
Besetzbar ab sofort, befristet nach § 14 Absatz 1 Nr. 3 TzBfG bis zum 25.08.2023 für die Dauer der Vertretung einer Elternzeit
Verlängerte Bewerbungsfrist: 17.06.2022
Ihr Aufgabengebiet umfasst:
Sachbearbeitung in der Unterhaltsvorschussstelle
- Selbständige und eigenverantwortliche Bearbeitung der Anträge, Prüfung, Bewilligung nach dem UVG und Zahlbarmachung über das Datenverarbeitungsprogramm SoPart, einschließlich Überwachung der Zahlungen
- Zusammenarbeit mit anderen Sozialleistungsträgern, Vormündern, Beiständen sowie Rechtsanwälten
- Abrechnung und Bearbeitung von Erstattungsansprüchen von Unterhaltsvorschussansprüchen mit Sozialhilfeträgern und anderen Bundesländern
- Ermittlungen von Amtswegen bei anderen Ämtern und Behörden
- Regelmäßige Überprüfungen der Anspruchsvoraussetzungen des anspruchsberechtigten Kindes und des Elternteils, bei dem das Kind lebt, der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen anderen Elternteils, ggf. Abänderungsmaßnahmen
- Feststellen und Einziehung von Rückforderungen und Verrechnungen von zu Unrecht erhaltenen Unterhaltsvorschussleistungen
- Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens, Berechnung, Festsetzung sowie Überwachung der Unterhaltszahlungen
- Zwangsweise Einziehung des Unterhalts unter Beachtung der Verjährungsvorschriften, z.B. Antrag auf Abzweigung, Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen und Aufrechnungsersuchen
- Titulierung von Unterhaltsansprüchen durch Urkunde oder gerichtliche Verfahren beim Familiengericht wie Vereinfachtes oder/ und streitigem Verfahren, ggf. Prozessvertretung vor Gericht
- Entscheidungen bzw. Stellungnahmen bei Ausfallleistungen, Niederschlagungen, Erlass sowie Umschreibung von Unterhaltstiteln
- Widerspruchsbearbeitung bzw. vorbereitende Stellungnahmen, auch bei Gerichtsverfahren, ggf. Prozessvertretung vor Gericht
- Androhung von Bußgeldern gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Fertigung von Entwürfen von Strafanzeigen bei Betrug
- Schlusszeichnung/ Anordnungsbefugnis gem. Geschäftsanweisung, soweit nicht dem Fachvorgesetzten vorbehalten
- Einarbeitung von Mitarbeitenden, Anleitung von Auszubildenden und Praktikanten/-innen
- Mitarbeit bei Konzeptentwicklungen, Anregung und Mitwirkung bei der Optimierung der internen Ablauforganisation
Hinweise:
Das Bezirksamt Neukölln von Berlin bildet in vielen Bereichen Nachwuchskräfte aus, um diese auf ihre zukünftige Arbeit vorzubereiten. Bei Bedarf wird die Bereitschaft zur Anleitung von Nachwuchskräften (Auszubildende, Praktikant/-innen, Dual Studierende usw.) vorausgesetzt.
Der Dienst- bzw. Arbeitsort befindet sich zurzeit in der Hermannstr. 214.
Das Arbeitsgebiet ist an Sprechzeiten gebunden.
- Selbständige und eigenverantwortliche Bearbeitung der Anträge, Prüfung, Bewilligung nach dem UVG und Zahlbarmachung über das Datenverarbeitungsprogramm SoPart, einschließlich Überwachung der Zahlungen
- Zusammenarbeit mit anderen Sozialleistungsträgern, Vormündern, Beiständen sowie Rechtsanwälten
- Abrechnung und Bearbeitung von Erstattungsansprüchen von Unterhaltsvorschussansprüchen mit Sozialhilfeträgern und anderen Bundesländern
- Ermittlungen von Amtswegen bei anderen Ämtern und Behörden
- Regelmäßige Überprüfungen der Anspruchsvoraussetzungen des anspruchsberechtigten Kindes und des Elternteils, bei dem das Kind lebt, der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen anderen Elternteils, ggf. Abänderungsmaßnahmen
- Feststellen und Einziehung von Rückforderungen und Verrechnungen von zu Unrecht erhaltenen Unterhaltsvorschussleistungen
- Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens, Berechnung, Festsetzung sowie Überwachung der Unterhaltszahlungen
- Zwangsweise Einziehung des Unterhalts unter Beachtung der Verjährungsvorschriften, z.B. Antrag auf Abzweigung, Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen und Aufrechnungsersuchen
- Titulierung von Unterhaltsansprüchen durch Urkunde oder gerichtliche Verfahren beim Familiengericht wie Vereinfachtes oder/ und streitigem Verfahren, ggf. Prozessvertretung vor Gericht
- Entscheidungen bzw. Stellungnahmen bei Ausfallleistungen, Niederschlagungen, Erlass sowie Umschreibung von Unterhaltstiteln
- Widerspruchsbearbeitung bzw. vorbereitende Stellungnahmen, auch bei Gerichtsverfahren, ggf. Prozessvertretung vor Gericht
- Androhung von Bußgeldern gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Fertigung von Entwürfen von Strafanzeigen bei Betrug
- Schlusszeichnung/ Anordnungsbefugnis gem. Geschäftsanweisung, soweit nicht dem Fachvorgesetzten vorbehalten
- Einarbeitung von Mitarbeitenden, Anleitung von Auszubildenden und Praktikanten/-innen
- Mitarbeit bei Konzeptentwicklungen, Anregung und Mitwirkung bei der Optimierung der internen Ablauforganisation
Hinweise:
Das Bezirksamt Neukölln von Berlin bildet in vielen Bereichen Nachwuchskräfte aus, um diese auf ihre zukünftige Arbeit vorzubereiten. Bei Bedarf wird die Bereitschaft zur Anleitung von Nachwuchskräften (Auszubildende, Praktikant/-innen, Dual Studierende usw.) vorausgesetzt.
Der Dienst- bzw. Arbeitsort befindet sich zurzeit in der Hermannstr. 214.
Das Arbeitsgebiet ist an Sprechzeiten gebunden.
Formale Voraussetzungen:
Verwaltungslehrgang II oder abgeschlossener Bachelor- oder Diplomstudiengang:- Public Management/ Public und Nonprofit-Management (HWR/HTW Berlin)
- Verwaltung und Recht (TH Wildau)
- Wirtschaft und Recht (TH Wildau)
- Öffentliche Verwaltung (HWR Berlin)
- Business Administration (HWR Berlin)
- Bachelor Verwaltungsinformatik (HWR Berlin)
- Bachelor IUS (HWR Berlin)
- Sozialversicherung
- Rentenversicherung
oder
- einen anderen Studiengang (Fachhochschule/ Universität) mit mindestens 50% Modulen einer Kombination aus verwaltungs-, wirtschafts-, sozial-, politik-und rechtswissenschaftlichen Inhalten, wobei mindestens drei vorliegen müssen
oder
- abgeschlossene Berufsausbildung zum/ zur Verwaltungsfachangestellten sowie mind. ein Jahr Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss der Ausbildung
oder
- abgeschlossener VL I sowie mind. ein Jahr Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss des Lehrgangs
oder
- abgeschlossene kaufmännische bzw. verwaltungsnahe Ausbildung und mind. dreijährige Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss der Ausbildung
oder
- achtjährige Verwaltungserfahrung im öffentlichen Dienst.
Vertiefte fachliche Kompetenzen aus dem Anforderungsprofil, die durch höherwertige Abschlüsse und einschlägige Erfahrungen wie
- einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit verwaltungs-, wirtschafts-, sozial-, politik- und rechtswissenschaftlichen Inhalten oder
- einem abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II oder
- einer mindestens einjährigen Berufserfahrung in dem ausgeschriebenen Aufgabengebiet
nachgewiesen werden können, werden im Rahmen des Auswahlverfahrens zusätzlich berücksichtigt.
Die fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen sind der Anlage im beigefügten PDF unter "Weitere Informationen" zu entnehmen.
Wir bieten:
- einen interessanten, anspruchsvollen und sicheren Arbeitsplatz
- individuelle Förderung, berufliche und persönliche Entwicklungschancen und Perspektiven
- langfristige Übernahme- und Karrierechancen in allen Handlungsfeldern
- ein attraktives Fortbildungsangebot und die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung
- flexible Gleitzeitregelungen
- eine Jahressonderzahlung bzw. jährliche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld)
Ansprechpersonen für Ihre Fragen:
Rund um das Aufgabengebiet:
Frau Lieberam
Telefon: 030-90239-2060
Rund um das Bewerbungsverfahren:
Frau Kocak
Telefon: 030-90239-3098
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
Der Bewerbung ist beizufügen:
- ein Bewerbungsschreiben
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- eine aktuelle Beurteilung bzw. ein aktuelles qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Ihr Abschlusszeugnis
- das Diploma Supplement bzw. die Modulübersicht
Bewerbende aus dem öffentlichen Dienst fügen zudem bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei.
Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen können nur dann Berücksichtigung finden, soweit diese auch mit Nachweisen belegt werden.
Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen.
Die Gleichwertigkeit kann über das „Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen“ (anabin.de) belegt werden.
Sollte Ihr Studienabschluss in der anabin-Datenbank nicht aufgeführt sein, können Sie alternativ eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über die „Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)“ beantragen.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses bei.
Qualifizierungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erlangt wurden, müssen mit einem Nachweis über die Gleichwertigkeit belegt werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Alle Unterlagen sind von Ihnen, unabhängig von der Abforderung einer Personalakte durch die ausschreibende Dienststelle, einzureichen.
Das Einreichen eines Bewerbungsfotos bzw. eines Passfotos ist nicht zwingend erforderlich.
Allgemeine Hinweise:
Die allgemeinen Hinweise entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF, welches Sie unter "weitere Informationen" herunterladen können.
Rund um das Aufgabengebiet:
Frau Lieberam
Telefon: 030-90239-2060
Rund um das Bewerbungsverfahren:
Frau Kocak
Telefon: 030-90239-3098
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
Der Bewerbung ist beizufügen:
- ein Bewerbungsschreiben
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- eine aktuelle Beurteilung bzw. ein aktuelles qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Ihr Abschlusszeugnis
- das Diploma Supplement bzw. die Modulübersicht
Bewerbende aus dem öffentlichen Dienst fügen zudem bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei.
Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen können nur dann Berücksichtigung finden, soweit diese auch mit Nachweisen belegt werden.
Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen.
Die Gleichwertigkeit kann über das „Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen“ (anabin.de) belegt werden.
Sollte Ihr Studienabschluss in der anabin-Datenbank nicht aufgeführt sein, können Sie alternativ eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über die „Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)“ beantragen.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses bei.
Qualifizierungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erlangt wurden, müssen mit einem Nachweis über die Gleichwertigkeit belegt werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Alle Unterlagen sind von Ihnen, unabhängig von der Abforderung einer Personalakte durch die ausschreibende Dienststelle, einzureichen.
Das Einreichen eines Bewerbungsfotos bzw. eines Passfotos ist nicht zwingend erforderlich.
Allgemeine Hinweise:
Die allgemeinen Hinweise entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF, welches Sie unter "weitere Informationen" herunterladen können.