Die Bauaufsicht im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist für den Vollzug der Berliner Bauordnung einschließlich der ergänzenden Rechtsverordnungen zuständig.
Sie wird hierbei als Genehmigungs- und Ordnungsbehörde tätig und achtet darauf, dass die gesetzlichen Vorschriften bei der Errichtung von Neubauten und im Gebäudebestand eingehalten werden.
Die Wohnungsaufsicht ist für die Beseitigung von Mängeln an Wohngebäuden und in Wohnungen zuständig. Weiterhin führt der Fachbereich das bezirkliche Baulastenverzeichnis und die Aufsicht über Teilbereiche des Schornsteinfegerwesens,
die in der Zuständigkeit des Bezirks liegen. Im Bauarchiv des BWA befinden sich die Genehmigungen und Mitteilungen mit den dazugehörenden Bauvorlagen von bestehenden, genehmigten Gebäuden.
Widerspruchssachbearbeitung in der Bau- und Wohnungsaufsicht (m/w/d)
Vollzeit mit 40 bzw. 39,4 Wochenstunden
Ihr Arbeitsgebiet umfasst vielfältige Aufgaben, unter anderem...
- Bearbeitung von Widersprüchen einschl. der Fertigung von Widerspruchsbescheiden.
- Bearbeitung von Klageerwiderungen in Einzelfällen nach Weisung durch Gruppenleitung.
- Bearbeitung von Anträgen nach § 80 Abs. 4 VwGO.
- Stellungnahmen zu Anträgen nach § 80 Abs. 5 VwGO in Einzelfällen nach Weisung durch Gruppenleitung.
- Bearbeitung von Anträgen zur Verfahrensbeteiligung nach § 13 VwVfG.
- Bearbeitung von Anträgen auf Akteneinsicht nach § 29 VwVfG und nach dem IFG Berlin.
- Maßnahmen nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz, separate Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln, Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen, Mithilfe bei Sperrungen und Versiegelungen, Anwendung des Verwaltungszwangs im Weg des sofortigen Vollzugs
- Durchsetzung von bestands- oder rechtskräftigen Auflagen nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz.
- Bearbeitung der Ankündigungen über drohende Absperrung der Hausanschlüsse durch Versorgungsträger/Medienträger (Gas, Wasser, Elektrizität) nach § 17 ASOG Berlin einschl. der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen.
- Bearbeitung allgemeiner Verwaltungsangelegenheiten, Schriftwechsel mit Bauherren, Grundstückseigentümern, Bevollmächtigten und Rechtsanwälten.
- Zeichnungsbefugnis gemäß § 48 GGO I im Rahmen des Aufgabengebietes.
Sie haben...
als Beamte/ Beamter: die Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Laufbahnfachrichtung allgemeiner Verwaltungsdienst
als Tarifbeschäftigte/ Tarifbeschäftigter: einen Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) oder Bachelor of Arts (B.A.) / Bachelor of Laws (LL.B.) in der Fachrichtung „Öffentliche Verwaltungswirtschaft“ oder eine im öffentlichen Dienst vergleichbare Ausbildung (z.B. erfolgreich abgeschlossener VL II)
bei beide gilt: Langjährige Berufserfahrung in der Widerspruchssachbearbeitung (mindestens 3 Jahre)
...folgende fachliche Kompetenzen:
Umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (ASOGBln, VwVfG, VwVfGBln, VwZG, VwVG, VwGO, IFG, BauO Bln, BauGB, GebG) Kenntnisse über Aufbau- und Ablauforganisation der Berliner Verwaltung Kenntnisse der verwaltungsspezifischen Bearbeitungsstandards(GGO; AZG)
...folgende außerfachliche Kompetenzen:
Leistungs-, Lern- und Veränderungsfähigkeit Entscheidungsfähigkeit Kommunikationsfähigkeit Kooperationsfähigkeit Dienstleistungsorientierung
Wir bieten...
- eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- flexible Arbeitszeitmodelle (u.a. Gleitzeit, Arbeiten in Teilzeit)
- eine gute Einarbeitung durch ein dynamisches Team
- eine individuelle Personalentwicklung mit vielfältigen Angeboten der Fort- und Weiterbildung (Wissensmanagement)
- ein großes Angebot des Gesundheitsmanagements
- ein kollegiales Arbeitsumfeld und ein gutes Betriebsklima
- einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- 30 Tage Urlaubsanspruch, grundsätzlich am 24. und 31. Dezember frei
- ein vergünstigtes Jobticket
- die Möglichkeit von Auslandspraktika - "LoGo! Europe"
- Bildungsurlaub
- eine gute Verkehrsanbindung an die verschiedenen Standorte
- eine pünktliche Bezahlung und eine Jahressonderzahlung
- Vermögenswirksame Leistungen u.v.a.m.
Über den Button „weitere Informationen“ finden Sie das detaillierte Anforderungsprofil mit allen Informationen zu dieser Stellenausschreibung.
Ansprechperson für Ihre Fragen zu dem Arbeitsgebiet: Herr Völkel, Stellenzeichen: BWA FL, Tel.: (030) 90299 7880
Interesse? Bewerben Sie sich jetzt! Oder spätestens bis zum 16.03.2021 ausschließlich über das Karriereportal der Berliner Verwaltung.
Bitte reichen Sie unbedingt eine aktuelle dienstliche Beurteilung oder ein qualifiziertes Zeugnis ein. Sofern Ihnen ein aktuelles Arbeitszeugnis bzw. eine dienstliche Beurteilung nicht vorliegt, weisen Sie bitte in Ihrer Bewerbung darauf hin.
Für aktuell bzw. ehemalig im öffentlichen Dienst Beschäftigte: Bitte füllen Sie die Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht aus und fügen Sie diese Ihrer Bewerbung bei.
Hinweise:
Wir erwarten mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
(The minimum we expect is competent use of the German language at a level corresponding to C1 of the Common European Framework for languages.)
Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland sowie innerhalb der Europäischen Union vor der Bologna-Reform erlangt wurden, ist ein Nachweis über die Anerkennung und eine beglaubigte deutsche Übersetzung beizufügen.
Qualifizierungen, die im europäischen Ausland im Rahmen der Bologna-Reform erlangt wurden, ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung beizufügen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Beachten Sie auch dringend die Hinweise bezüglich der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland auf den Seiten des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBb).
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die o.a. Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.
Anerkannt schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt. Bitte weisen Sie auf eine Schwerbehinderung gegebenenfalls bereits in der Bewerbung hin.
Etwaige anlässlich einer Bewerbung entstehende Aufwendungen, wie z.B. Fahrtkosten, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten, können nicht erstattet werden.