Die Senatsverwaltung für Finanzen von Berlin beabsichtigt, im Jahr 2022 für die Berliner Finanzämter
einzustellen. Sie nehmen als Regierungsrätin oder Regierungsrat im Beamtenstatus auf Probe im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals höherer Dienst) Führungsfunktionen in den Berliner Finanzämtern wahr.
Kennziffer: 3/2022
Besoldungsgruppe: A 13
Besetzbar ab: demnächst (vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Voraussetzungen)
Arbeitszeit: Vollzeit/Teilzeit (Bei Vollbeschäftigung beträgt die Arbeitszeit 40 Wochenstd. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.)
Die Bewerbung von Frauen ist ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht.
Auch Bewerbungen von Berufsanfängerinnen und -anfängern sind uns willkommen.
Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Wir bieten Ihnen:
• Als Einstieg die Besoldung nach A 13 BBesO als Regierungsrätin oder Regierungsrat,
• eine 12-monatige prüfungsfreie Einführung in Ihre Führungsaufgaben, bei der Sie die Struktur und die verschiedenen Arbeitsbereiche eines Finanzamtes kennenlernen,
• die Teilnahme an drei ergänzenden Studien an der Bundesfinanzakademie in Brühl und Berlin (ggf. auch online), bei denen Ihnen die erforderlichen Steuerrechtskenntnisse vermittelt und Sie in der Entwicklung Ihrer Führungskompetenzen unterstützt werden (Dauer je Lehrgang ein Monat),
• eine erfahrene Mentorin bzw. ein erfahrener Mentor steht Ihnen während der Einführungszeit zur Seite,
• nach Beendigung der Einführungszeit werden Sie mit vielfältigen, abwechslungsreichen und interessanten Führungsaufgaben in einem Berliner Finanzamt betraut (Sachgebietsleitung/Hauptsachgebietsleitung),
• nach erfolgreichem Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen,
• gleitende Arbeitszeit mit flexiblen und familienfreundlichen Teilzeitmodellen, Telearbeit sowie Jahresurlaub von regelmäßig 30 Tagen,
• zielorientierte Fortbildungen während der Dienstzeit.
Sie bringen mit:
• Eine Gesamtpunktzahl von mindestens 12 Punkten, zusammengefasst aus der ersten juristischen Prüfung/Staatsprüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung,• die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU,
• Bereitschaft zur Übernahme von Führungsverantwortung,
• Entscheidungsfreude, Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit,
• Organisations-, Motivations- und Kommunikationsfähigkeit,
• Kooperationsbereitschaft und Teamorientierung,
• Interesse am Steuerrecht und seiner Anwendung in der Praxis.
Sie fühlen sich angesprochen?
Folgende Angaben bzw. Unterlagen werden benötigt:
• Aussagekräftiges Bewerbungsschreiben,
• ausführlicher tabellarischer Lebenslauf,
• Kopien der Zeugnisse über die 1. juristische Prüfung/Staatsprüfung und 2. juristische Staatsprüfung,
• Angaben, aus welchen Einzelnoten sich das Ergebnis der 2. Staatsprüfung zusammensetzt (Falls Ihnen bisher lediglich das Ergebnis des schriftlichen Teils der 2. juristischen Staatsprüfung vorliegt, teilen Sie bitte mit, wann der mündliche Teil absolviert wird!),
• Kopien aller Stations- und Arbeitsgemeinschaftszeugnisse,
• Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Referendarakte (bzw. ggf. Personalakte, sofern Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind oder waren) und Mitteilung, wo und unter welchem Aktenzeichen diese geführt wird und
• ggf. eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides.
Unvollständige Bewerbungsunterlagen können im weiteren Verfahren leider nicht berücksichtigt werden.
Zusätzliche Hinweise:
Die Einstellungen erfolgen bedarfsorientiert und werden je nach haushaltsrechtlichen Möglichkeiten voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2022 vorgenommen. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten werden die individuellen Bedürfnisse der Bewerbenden berücksichtigt.
Die Auswahl der Bewerbenden wird durch ein strukturiertes Auswahlverfahren – sog. Assessment-Center – erfolgen. Für die Auswahlentscheidungen gelten die allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätze für die Einstellung in den öffentlichen Dienst (Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung).
Eine Einstellung als Beamtin oder Beamter ist nur bei gesundheitlicher Eignung möglich. Im Falle der erfolgreichen Teilnahme am Assessment-Center wird von der Senatsverwaltung für Finanzen ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis bei der Zentralen Medizinischen Gutachterstelle angefordert. Die Kosten trägt das Land Berlin.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nur für das laufende Bewerbungs- und Einstellungsverfahren gespeichert und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Anfallende Reise- und/oder Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Das Land Berlin übernimmt weder Umzugskosten noch Trennungsgeld.
Sollten Sie bereits bei einem anderen Bundesland als Regierungsrätin oder Regierungsrat beschäftigt sein, muss Ihr oberster Dienstherr mit Ihrer Bewerbung einverstanden sein.
Über unser Online-Bewerbungssystem erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswertung der Bewerbungsunterlagen Zeit in Anspruch nimmt. Anschließend setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen?
Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf:
Sachbearbeitung: Corinna Cerning
Tel.: 030/9024-10159; E-Mail: corinna.cerning@senfin.berlin.de