Erläuterungen zum allgemeinen Bearbeitungsstand

Was bedeutet der Bearbeitungsstand?
Die oben stehenden Daten geben an, dass die Post mit dem entsprechenden Eingangsdatum und ältere Post in der Gutscheinstelle bearbeitet wird. Mit den Angaben zum Bearbeitungsstand können wir Ihnen lediglich eine Orientierung bieten. Aus dem Datum können Sie nicht ableiten, wie lange die Bearbeitung Ihres Antrags noch dauern wird, dies ist von Fall zu Fall sehr verschieden und kann nicht prognostiziert werden. Sehr wichtig für die Bearbeitungszeit ist, ob Ihr Antrag vollständig vorliegt.

Wir können Ihren Antrag bearbeiten, wenn er vollständig ausgefüllt wurde und alle im Antrag abgefragten Unterlagen und Nachweise angefügt sind. Wenn der Antrag vollständig ist, wird über Ihren Antrag entschieden. Sie erhalten einen Bescheid per Post zugesandt. Bitte achten Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse darauf, die Anträge vollständig abzugeben.

Ist der Antrag nicht vollständig, erhalten Sie einen Brief. Darin steht, welche Unterlagen und Nachweise Sie noch einreichen müssen. Bitte halten Sie die Frist ein, bis zu der Sie die Unterlagen nachreichen sollen. Können Sie die Frist nicht einhalten, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Bitte sammeln Sie die nachzureichenden Unterlagen und reichen diese dann vollständig ein. Geben Sie bitte deutlich lesbar den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum Ihres Kindes an. Beziehen Sie sich auf Ihren Antrag, damit eine schnelle und problemlose Zuordnung möglich ist.
Über Ihren Antrag kann erst entschieden werden, wenn alle Unterlagen und Nachweise vorliegen.

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