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Erläuterungen zum allgemeinen Bearbeitungsstand
Posteingangsdatum Erstanträge: ist 29.03.2021
Folgeanträge (z.B. Betreuungserweiterung): 07.04.2021
Was bedeutet der Bearbeitungsstand?
Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden, die alle im Antrag abgefragten Unterlagen und Nachweise enthalten. Wenn Sie z. B. Ihren Antrag gestellt haben, wird jetzt geprüft, ob er vollständig vorliegt. Falls ja, wird er bewilligt und Sie erhalten einen Bescheid per Post zugesandt. Ist er nicht vollständig, erhalten Sie ebenfalls einen Brief, in dem die noch fehlenden Unterlagen angefordert werden. Eine abschließende Bearbeitung kann erst nach Eingang aller nachgeforderten Unterlagen erfolgen.
Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, die Anträge möglichst vollständig abzugeben. Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, dann bitte möglichst nicht einzeln nacheinander, sondern gebündelt. Geben Sie bitte unbedingt deutlich lesbar den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum Ihres Kindes an. Beziehen Sie sich auf Ihren Antrag, damit eine schnelle und problemlose Zuordnung möglich ist.
Mit den Angaben zum Bearbeitungsstand möchten wir Ihnen eine Orientierung bieten. Leider können wir Ihnen keine Auskunft geben, wie lange die Bearbeitung Ihres Antrags noch dauern wird. Dies ist von Fall zu Fall sehr verschieden und kann nicht prognostiziert werden.