Montag
Informationen des Landes Berlin für Geflüchtete aus der Ukraine
Regelleistung

Bild: Harald07 / Fotolia.com
Ab dem 01.01.2022 gelten neue Regelbedarfe für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Berechtigten erhalten den jeweils erhöhten Regelbedarf automatisch.
Folgende Regelbedarfe gelten ab 01.01.2022:
- für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: 449 €
- für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils: 404 €
- für sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. für erwachsene Leistungsberechtige unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 360 €
- für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre: 376 €
- für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 311 €
- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 285 €
Öffnungszeiten
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08:00 – 12:30 Uhr
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Dienstag
08:00 – 12:30 Uhr
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Mittwoch
nur terminierte Beratung
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Donnerstag
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(14:00 – 18:00 Uhr nur für Berufstätige) -
Freitag
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Kontakt
- Tel.: (030) 5555 34 2222
- Fax: (030) 5555 34 6899
- E-Mail E-Mail an das Jobcenter Berlin Pankow
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