Regelleistung

Euro-Münzen liegen auf einem Alg-II-Antrag

Ab dem 01.01.2022 gelten neue Regelbedarfe für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Berechtigten erhalten den jeweils erhöhten Regelbedarf automatisch.

Folgende Regelbedarfe gelten ab 01.01.2022:

  • für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: 449 €
  • für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils: 404 €
  • für sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. für erwachsene Leistungsberechtige unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 360 €
  • für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre: 376 €
  • für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 311 €
  • für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 285 €