Datenschutz im Jobcenter Berlin Pankow

Datenschutz Stempel

In jeder gemeinsamen Einrichtung gibt es einen behördlichen Datenschutzbeauftragten. Seine Aufgabe ist es, auf die Einhaltung des Sozialdatenschutzes hinzuwirken. Der behördliche Datenschutzbeauftragte steht als Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Datenschutz zur Verfügung. Er ist mit der Arbeit im Jobcenter vertraut und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft sowohl Ihre Identität als auch alle weiteren Umstände, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Datenschutzbeauftragten:

E-Mail an den Datenschutzbeauftragten

Weitere Informationen zum Datenschutz im Jobcenter finden Sie in folgender Broschüre:

  • Datenschutz im Jobcenter

    PDF-Dokument (526.4 kB)

Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union

Seit dem 25. Mai 2018 entfaltet die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) ihre Wirksamkeit.

Die DSGVO wird ergänzt durch die Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) und des allgemeinen Datenschutzes des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Eine Broschüre zur DSGVO des Jobcenters Berlin Pankow können Sie hier herunterladen.

  • Informationen zur Datenerhebung SGB II

    PDF-Dokument (269.1 kB)