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Berlin Pass - BuT
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zum berlinpass und zum Berlin-Ticket S
Neue kostenlose Schülerbeförderung ab dem 1. August 2019

Alle Berliner Schülerinnen und Schüler (Schülerausweis I) können ab dem 01. August 2019 kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin nutzen. Dafür wird eine fahrCard der BVG benötigt. Als Nachweis zur Berechtigung muss der Berliner Schülerausweis I bei der Beantragung bei der BVG eingereicht werden. Berliner Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen, können bis zur Einschulung anstelle des Berliner Schülerausweis I einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Aufnahmebescheid der Schule) erbringen.
Der Berlinpass BuT mit Hologramm gilt somit nicht mehr als Fahrausweis bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin.
Weitere wichtige Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
Der „Berlinpass“ ermöglicht allen Berlinerinnen und Berlinern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, den vergünstigten Eintritt bei Kultur, Bildung, Sport und Freizeit und bietet so die Gelegenheit, trotz eines geringen Einkommens, am sozialen und kulturellen Leben in Berlin teilzunehmen.
Ermäßigungen für Berlinpass-Inhaber/-Inhaberinnen gibt es in den folgenden Bereichen:
Vergünstigungen durch den Berlinpass
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Öffentlicher Nahverkehr, z. B.:
• Berlin-Ticket S (BVG, S-Bahn, DB Regio)
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Kultur, z. B.:
• 3-Euro-Kulturticket
• Theater, Philharmonie, Opernhäuser, Konzerte -
Sport, z. B.:
• Berliner Bäderbetriebe
• Kunsteisbahnen
• freier Eintritt oder Ermäßigungen in Sportvereinen -
Freizeit, z. B.:
• Tierpark in Friedrichsfelde, Zoo Berlin, Aquarium
• Botanischer Garten und Botanisches Museum -
Bildung, z. B.:
• Volkshochschulen
• Musikschulen
• Bibliotheken
Die Einzelheiten zu den Ermäßigungen können direkt bei den genannten Anbietern erfragt werden.
Den „Berlinpass“ erhalten Sie bei den Bürgerämtern der Bezirksämter.
Zur Ausstellung des „Berlinpass“ benötigen Sie den aktuellen Bescheid und ein Passfoto.
Zu weiteren Informationen besuchen Sie die Webseite des „Berlinpass“
oder entnehmen Sie dem Faltblatt der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zum „Berlinpass“ hier.
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Jobcenter Berlin Neukölln
Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Süd und des Bezirksamts Neukölln von Berlin.
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- Fr: 08:00-14:00 Uhr
- Tel.:
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Servicecenter:
erreichbar Mo-Fr 8-18 Uhr- Tel.:
- 030 555579 2222
- Fax:
- 030 555579 7777
Entgelt entsprechend der
Preisliste Ihres
Teilnehmernetzbetreibers
Adresse:
Nahverkehr
- U-Bahn
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0.2km
U Boddinstr.
- U8
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0.2km
U Boddinstr.
- Bus
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0.2km
U Boddinstr.
- 104
- 166
- N8
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0.2km
U Boddinstr.