Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Eingangszone

Herzlich Willkommen in den Eingangszonen des Jobcenters Berlin Neukölln

Fast alle Anliegen können Sie praktisch von Zuhause oder unterwegs erledigen bzw. klären.

Nutzen Sie unsere Angebote, schnell, sicher und bequem:

QR-Code zu jobcenter.digital

Jobcenter.digital

Über das Online-Portal jobcenter.digital können Neu- und Weiterbewilligungsanträge und Unterlagen eingereicht sowie Veränderungen mitgeteilt werden. Ihre Anfragen und Dokumente werden unmittelbar in Ihrer digitalen Akte gespeichert und stehen uns sofort zur Verfügung.

Sie können uns über das Portal auch sichere und verschlüsselte Postfachnachrichten übersenden. Anders als bei Ihrer privaten Emailadresse ist eine verschlüsselte Übermittlung möglich und somit vollkommen sicher.

Über das Portal besteht auch die Möglichkeit, telefonische Beratungstermine mit uns zu vereinbaren. Nutzen Sie den Service, um sich Ihren Wunschtermin zu buchen.

Bitte beachten Sie hierzu die datenschutzrechtlichen Regelungen der Bundesagentur für Arbeit.

Wenn Sie Hilfe bei der Nutzung von jobcenter.digital benötigen, rufen Sie uns unter 030 5555 79 79 00 gerne an und vereinbaren ggf. einen Termin.

Ein QR-Code, er auf die Seite führt, auf der die Jobcenter-App heruntergeladen werden kann.

App des Jobcenters Berlin Neukölln

Die App des Jobcenters Berlin Neukölln können Sie kostenlos bei den gängigen App-Stores herunterladen. Die iOS-App finden Sie hier und die Android-App hier. Unter dem Motto „App jetzt hier!“ können Sie in der App ausführliche Informationen zu Leistungen und Förderungen, zur Ausbildungs- und Jobsuche, zum Thema Weiterbildung, zur Terminvereinbarung und zu Beratungsstellen finden. Eine besondere Funktion ist die verschlüsselte Übersendung von Anfragen und mit Hilfe von Smartphone- oder Tablet-Kamera fotografierter Unterlagen.

Ein QR-Code, er auf die Seite für Terminvereinbarungen führt.

Online-Termin-Vereinbarung

Mit diesem QR-Code gelangen Sie zur Online-Termin-Vereinbarung.

QR-Code für einen Anruf beim Jobcenter Berlin Neukölln

Telefon-Hotline

Zusätzlich zu den digitalen Angeboten stehen wir Ihnen natürlich auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Sie können uns schnell und unkompliziert über unsere Telefon-Hotline unter
030 5555 79 7900 erreichen. Scannen die den QR-Code oder rufen Sie uns an. Wir klären Ihr Anliegen und prüfen, ob wir Ihnen direkt helfen können oder eine persönliche Beratung bzw. Terminvereinbarung im Servicebereich der Eingangszone oder anderen Fachbereichen notwendig ist.

Weitere Informationen über den Servicebereich finden Sie hier.

Unsere Servicezeiten sind

  • Montag, Dienstag und Mittwoch

    → 8:00 -15:00 Uhr

  • Donnerstags

    → 8:00 -18:00 Uhr

  • Freitag

    → 8:00 -13:00 Uhr

Darüber hinaus steht Ihnen Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr das Servicecenter unter der Tel: 030 555579 2222 zur Verfügung.

Natürlich können Sie uns Ihr Anliegen auch per Post zusenden oder den Hausbriefkasten des Jobcenters Berlin Neukölln nutzen.

Infopoint

Sofern Sie uns über die digitalen Möglichkeiten oder die Telefon-Hotline nicht erreichen können und Sie ein dringendes Anliegen haben, können Sie zu den Öffnungszeiten persönlich zum Infopoint in der 1. Etage (Raum 1 D 143) kommen.

Weitere Informationen zum Infopoint finden Sie hier.

Neukundencenter

Sofern Sie bei uns im Bezirk das erste Mal Bürgergeld neu beantragen wollen, steht unser Neukundencenter für Sie zur Verfügung.

Eingangszone der Jugendberufsagentur

Für Kund*innen unter 25 Jahren steht die Eingangszone der Jugendberufsagentur in der Sonnenallee 282 als persönliche Anlaufstelle zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Eingangszone der Jugendberufsagentur finden Sie hier.

Eingangszone in der High-Deck-Siedlung

Soweit Sie in der High-Deck-Siedlung an der Sonnenallee wohnen, steht Ihnen für eine persönliche Vorsprache die Eingangszone in der High-Deck-Siedlung in der Sonnenallee 318 als Anlaufstelle zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Selbst-Informations-Einrichtung (SIE)

Sie können auch die Selbst-Informations-Einrichtung des Jobcenters besuchen, wenn Sie Unterstützung bei der Stellensuche, Ausbildungsplatzsuche, Arbeitsmarktrecherche, der beruflichen Umorientierung oder im Umgang mit den neuen digitalen Möglichkeiten benötigen.

Weitere Informationen zur Selbst-Informations-Einrichtung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie während Ihres Besuchs in unserem Haus die entsprechenden Hygienevorschriften.

Bitte bringen Sie bei jeder Vorsprache Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Ausländische Mitbürger*innen benötigen zusätzlich einen Nachweis über ihren Aufenthaltsstatus und eine aktuelle Meldebescheinigung.

Wenn Sie uns als Bevollmächtige/Bevollmächtigter aufsuchen, bringen Sie bitte eine tagesaktuelle Vollmacht und den Personalausweis der bevollmächtigten Person sowie den eigenen Personalausweis bzw. Pass, Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung, ggf. vorhandene Bedarfsgemeinschaftsnummer mit.

Anliegensklärung:

Wenn sich Ihr Anliegen nicht bereits telefonisch über das Servicecenter (siehe Telefon-nummer rechts) klären lässt, sprechen Sie bitte persönlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihrer jeweiligen Eingangszone des Jobcenters vor.

Die Kolleginnen und Kollegen der Eingangszone beantworten Ihre allgemeinen Fragen und erteilen Ihnen allgemeine Auskünfte im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II, soweit dies ohne Akte möglich ist.

Hier können Sie auch gern Unterlagen/Nachweise in Kopie einreichen.

Sollte Ihr Anliegen nicht abschließend geklärt werden können, erhalten Sie durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingangszone einen Termin bei Ihrem Ansprechpartner in den Fachabteilungen.

Arbeitsaufnahme/ -verlust

Haben Sie eine neue Arbeit aufgenommen, dann legen Sie uns bitte den Arbeitsvertrag, eine Einkommensbescheinigung bzw. eine Lohnabrechnung (nach Erhalt) vor, sowie einen Nachweis über den Erhalt des Lohnes (Quittung bei Barzahlung bzw. einen Kontoauszug).

Sollten Sie eine Tätigkeit beendet haben, so benötigen wir eine Kopie der Kündigung und Sie müssten bitte auch in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit vorsprechen, um Ihren Anspruch auf ALG I prüfen zu lassen.

Strom- / Gasschulden

Sollten Sie Schulden / Rückstände bei Ihrem Energieversorger haben, dann sprechen Sie bei uns bitte mit folgenden Unterlagen vor:

  • Ausgefüllter Antrag Energierückstand (Download unten)
  • aktuelle detaillierte Aufstellung über die Höhe der Rückstände
  • ggf. Sperrmitteilung
  • Ratenzahlungsvereinbarung oder -ablehnung
  • die letzte Jahresabrechnung und Einstufung, sowie sämtliche Mahnungen
  • Nachweise über Eigenbemühungen (aktuelle, eigene Zahlungen zur Beseitigung der eingetretenen Notlage)
  • Wie stellen Sie sicher, dass zukünftig keine erneuten Energieschulden entstehen werden?
  • Formular zum Antrag zur Übernahme von Energierückständen

    PDF-Dokument (176.3 kB)

Mietrückstände

Bei Mietrückständen sprechen Sie bitte mit einer aktuellen Mietkostenaufstellung sowie einem Nachweis über die Höhe der Rückstände bei uns vor.

Umzug / Wohnungssuche

Sie möchten umziehen? Dann sprechen Sie bitte bei uns in der Eingangszone persönlich vor, erklären uns die Gründe für den Umzugswunsch (Kündigung der alten Wohnung etc.) und legen ein Wohnungsangebot vor.

Hier sollten die Richtwerte der Senatsverwaltung für die „Kosten der Unterkunft“ eingehalten werden. Die Richtwerte für angemessenen Wohnraum in Berlin finden Sie hier.

Sie bekommen dann von uns das Antragsformular und eine zeitnahe Bearbeitung zusichern.

Leistungsrechtliche Anliegen und Mittellosigkeit:

Die Mitarbeiter der Eingangszonen stehen Ihnen im Rahmen der Öffnungszeiten für eine persönliche Anliegensklärung zur Verfügung.

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne auch folgende Kontaktmöglichkeiten nutzen:

  • Telefonische Anliegensklärung im ServiceCenter unter 030 5555 79 2222
  • Einwerfen von Dokumenten in den Hausbriefkasten oder die Eingangszonen-Briefkästen

Mittellosigkeit: Bei Vorsprachen wegen Mittellosigkeit sind ein Nachweis der Konto-bewegungen der letzten 4 Wochen (Kontoauszüge), ein tagesaktueller Kontoauszug und ein gültiges Ausweisdokument notwendig.

Tipp ►: Nutzen Sie auch die Angebote unserer Tagesjobvermittlung:

Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erfolgen. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung durch Vorlage des Bewilligungsbescheides über Leistungen nach dem SGB II nachzuweisen. Der Antrag ist an die für die Erhebung des Rundfunkbeitrages zuständige Landesrund-funkanstalt zu stellen.

Weiterführende Informationen und entsprechende Anträge finden Sie auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de

Weiterführende Informationen zu leistungsrechtlichen Fragen: finden Sie hier.