Wichtige Hinweise zum Berliner Mietendeckel

Das bedeutet das Urteil für Sie:

Wurde Ihre Miete durch das Gesetz zum Mietendeckel reduziert, so hat sich über die letzten Monate ein Differenzbetrag zwischen der reduzierten Miete und der durch den Vermietenden geforderten Miete gebildet.

Es ist wahrscheinlich, dass Sie in den kommenden Wochen eine Aufforderung zur Nachzahlung dieses Differenzbetrages durch Ihren Vermietenden erhalten. Besteht Ihr Vermietender auf eine Nachzahlung und erhalten Sie Leistungen im Jobcenter Berlin Mitte, können Sie die Übernahme durch das Jobcenter Berlin Mitte beantragen.

Für die Bearbeitung wird ein Nachweis zur Entstehung und Höhe der Forderung benötigt.

Geeignete Nachweise sind:

  • Aufstellungen der Differenzbeträge durch die Vermietenden,
  • Kontoauszüge oder Einzahlungsquittungen Ihrer Mietzahlung.

Das Jobcenter Berlin Mitte prüft anschließend zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung die Möglichkeit einer Übernahme der Nachzahlungsaufforderung.

Sie benötigen ausschließlich Unterstützung für die einmalige Nachzahlung nach Wegfall des Mietendeckels?

Dann nutzen Sie bitte für den Ausgleich der Nachzahlung vorrangig ein Darlehen oder Zuschuss im Rahmen des eingerichteten Härtefallfonds.

Sofern Sie in der Folge durch den Wegfall des Mietendeckels auf Grund der höheren Miete hilfebedürftig werden, können Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragen. Eine Prüfung der Übernahme der Nachzahlung wird dann im Rahmen des Neuantrags geprüft.

Wichtiger Hinweis:
Die vertraglich vereinbarte Miethöhe wird ohne gesonderte Antragstellung ab 1. Mai 2021 als tatsächliche Aufwendung für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Wenn Ihnen eine zu geringe Miete gewährt wurde, melden Sie sich bitte bei uns und weisen Sie gern Ihre aktuelle Miethöhe, am besten mit dem letzten Mietänderungsschreiben, nach.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten zum Mietendeckel:

https://mietendeckel.berlin.de/

https://mietendeckel.berlin.de/faq/