Schlichtungsverfahren

Das Bürgergeldgesetz hat mit dem Schlichtungsverfahren ein Angebot zur einvernehmlichen Lösung von Meinungsverschiedenheiten, die bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans zwischen Ihnen und Ihrer Integrationsfachkraft entstehen, geschaffen. Das Schlichtungsverfahren ist ausschließlich auf den Kooperationsplan ausgerichtet. Das Ziel des Schlichtungsverfahrens ist die Entwicklung eines gemeinsamen Lösungsvorschlags für die Erstellung oder Fortschreibung eines gemeinsamen Kooperationsplans. Damit sollen ein gemeinsames Verständnis zum Eingliederungsprozess sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe gefördert werden. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für Sie freiwillig. Das Schlichtungsverfahren wird unter Hinzuziehung einer bisher unbeteiligten und nicht weisungsgebunde-nen Person durchgeführt. Das Schlichtungsverfahren endet durch eine Einigung auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag oder spätestens nach Ablauf von vier Wochen. Sollten Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten wollen, können Sie dies Ihrer Integrationsfachkraft im Beratungsgespräch mitteilen oder sich direkt an das Schlichtungspostfach des Jobcenters wenden (Jobcenter-Berlin-Marzahn-Hellersdorf.Schlichtung@jobcenter-ge.de). Wir nehmen mit Ihnen kurzfristig wegen eines Schlichtungstermins Kontakt auf.