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Leistungen für Unterkunft und Heizung
Kosten der Unterkunft und Heizkosten werden, soweit sie angemessen sind, in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen und an Sie ausbezahlt. Zu den Kosten der Unterkunft zählen insbesondere
- die zu zahlende Miete
- anfallende Nebenkosten
- Kosten der Heizung.
Sie sind verpflichtet, diese Leistungen nur zweckentsprechend zu verwenden.Wenn nicht sicher ist, dass Sie das Geld auch entsprechend verwenden, kann der Träger Zahlungen auch direkt an den Vermieter oder an einen anderen Empfangsberechtigten leisten.
Beachten Sie bitte:
Bevor Sie einen Vertrag über eine neue Unterkunft abschließen, ist es notwendig, vom bisher örtlich zuständigen Träger eine Einverständniserklärung für die künftigen Aufwendungen einzuholen.
Mietzuschuss für Jugendliche
Unter bestimmten Vorraussetzungen können Auszubildende, die Berufs- ausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld oder BAföG erhalten einen Mietzuschuss erhalten.
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Kontakt
Jobcenter Berlin Lichtenberg
- Tel.:
- (030) 5555 88 6999
- Tel.:
- (030) 5555 88 2222
- Fax:
- (030) 5555 88 3999
Öffnungszeiten
-
Wir sind weiterhin für Sie da!
Zum Schutz der Gesundheit aller hat das Jobcenter Berlin Lichtenberg die persönlichen Kontakt-möglichkeiten verändert. Eine persönliche Vorsprache ist nur in besonderen individuellen Notfällen und nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Fahrverbindungen
S-Bahnhof:
S+U Frankfurter Allee:
S41, S42, S8, S85
U-Bahnhof:
U Magdalenenstr.
U5
Bus-Haltestelle:
Josef-Orlopp-Str./Vulkanstr.
240, N50
Tram-Haltestelle:
Loeperplatz:
16, 21, M13
U5: Fußweg über Ruschestr