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Mehrbedarfe
- Werden zusätzliche Leistungen nicht durch die Regelleistung abgedeckt, so können Sie Leistungen für Mehrbedarfe erhalten. Diese besonderen Leistungen brauchen Sie nicht zu beantragen. Sie werden Ihnen – bei Vorliegen der Voraussetzungen – automatisch gewährt. Daher ist es immer notwendig, dass Sie Änderungen unverzüglich dem für Sie zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters mitteilen.
- Die Leistung des Mehrbedarfes ist auf die Höhe der Ihnen jeweils zustehenden Regelleistung begrenzt.
- Mehrbedarf für werdende Mütter wird ab der 13. Schwangerschaftswoche in Höhe von 17% der Regelleistung gewährt und muss nachgewiesen werden. Den Nachweis einer Schwangerschaft können Sie z.B. mit einer ärztlichen Bescheinigung oder durch Vorlage des Mutterpasses führen. Für eine ärztliche Bescheinigung können Kosten anfallen, die vom Jobcenter nicht übernommen werden.
- Alleinerziehende, allein stehende Personen, die mit einem oder mehreren Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben, erhalten den Mehrbedarf, weil keine weitere Person sich an der Pflege und Erziehung der Kinder kostenmäßig beteiligt. Für ein Kind unter 7 Jahren erhält die oder der Alleinstehende oder für 2 bis 3 Kinder unter 16 Jahren 36%. Alternativ kann für jedes Kind 12% Mehrbedarf gewährt werden, jedoch höchstens 60 Prozent der Regelleistung.
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Alter
Prozent
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1 Kind unter 7 Jahren
36 Prozent
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1 Kind über 7 Jahren
12 Prozent
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2 Kinder unter 16 Jahren
36 Prozent
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2 Kinder über 16 Jahren
24 Prozent
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4 Kinder
48 Prozent
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ab 5 Kinder
60 Prozent
- Behinderten Hilfebedürftigen wird dieser Mehrbedarf in Höhe von 35% der Regelleistung gewährt, wenn er durch die Beeinträchtigung gehindert ist, am Arbeitsleben teilzunehmen und er anderweitige Leistungen nach SGB IX bzw. SGB XII erhält.
- Auch für eine kostenaufwendige Ernährung, die medizinisch begründet ist, kann ein entsprechender Mehrbedarf gewährt werden. Auch dieser hängt von einem entsprechenden Nachweis ab.
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Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte und des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin.
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