Liebe Kolleginnen und Kollegen,
spürbar rückt der Sommer näher, die Temperaturen steigen. Viele freuen sich über die Wärme, aber andere werden sicherlich auch sehr mit der Hitze zu kämpfen haben – schwerbehinderte genauso wie nichtbehinderte Menschen. Wir möchten Sie darum hier gleich noch einmal auf die Verwaltungsvorschrift Integration behinderter Menschen (vom 31. August 2006, 11.2 Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen) aufmerksam machen. Hier steht folgendes und wurde bislang auch noch nicht geändert:
An Tagen mit extremen Wetterlagen (z.B. großer Hitze, großer Kälte, Schnee- oder Eisglätte) soll schwerbehinderten Beschäftigten, denen die jeweilige Wetterlage be-sondere Erschwernisse verursacht, in erforderlichen Umfang Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt werden. Die Entscheidung darüber liegt in dezent-raler Verantwortung der Dienststellen und ist mit der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern.
Es wird also nicht Anhand einer erreichten Temperatur zu einer bestimmten Tageszeit einer Dienstbefreiung stattgegeben, sondern individuell nach Art der Behinderung und wie diese bei Hitze, Kälte, Eis oder Schnee oder auch bei Sturmwarnungen den Menschen bei seiner Tätigkeit wirklich beeinträchtigt, entschieden.
Sie haben dazu noch Fragen oder benötigen Hilfe bei der Entscheidung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne bei der Problemlösung.