Jahrzehntelange Untätigkeit des Versorgungsamtes macht Aufhebung für die Zukunft nicht rechtswidrig
Das Versorgungsamt darf auch dann den Schwerbehindertenstatus eines Erkrankten entziehen, obwohl es das schon über zehn Jahre vorher hätte tun können, stattdessen aber einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis ausgestellt hatte. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.