Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der jährlichen Dampferfahrt, welche die HVP für die schwerbehinderten Beschäf-tigten des ö.D. im Land Berlin organisiert, ist das Rundschreiben Nr. 04-2015 ausgefallen.
Wir bitten um Verständnis.
Wie immer kurz vor der Sommerzeit möchten wir an den Umgang mit den heißen Tagen aufmerksam machen. In der VV Integration behinderter Menschen, die noch immer in der Fassung vom 31.08.2006 ihre Gültigkeit hat, wird unter Punkt 11.2 auf die Dienstbe-freiung bei extremen Wetterlagen hingewiesen:
„An Tagen mit extremen Wetterlagen (z.B. große Hitze, große Kälte, Schnee- oder Eisglätte) soll schwerbehinderten Beschäftigten, denen die jeweilige Wetterlage besondere Erschwernisse verur-sacht, in erforderlichem Umfang Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt werden. Die Entscheidung darüber liegt in dezentraler Verantwortung der Dienststellen und ist mit der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern.“