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Rundschreiben Juli / August 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in diesem Rundschreiben haben wir Juli und August zusammengefasst. Wir hoffen,
dass sie bislang Alle gut durch die Sommermonate gekommen sind und ihr Urlaub genossen werden konnte.

  • RS 07-08.21 Arbeitgeber darf Frist für Kündigung überschreiten

    Die fristlose Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter wegen Verfehlungen am Arbeitsplatz kann sich in die Länge ziehen. Auch nach Ablauf der üblichen gesetzlichen Zweiwochenfrist für eine außerordentliche Kündigung kann diese wirksam sein, wenn das Integrationsamt diese Zeit benötigt und der Arbeitgeber nach dessen Zustimmung dann „unverzüglich” die Kündigung erteilt, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am 22. September 2020 veröffentlichten Urteil (Az. 2AZR442/19). […]

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  • RS 07-08.21 Arbeitsplatzunterstützung u. Inklusionsprämie

    Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

    Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten künftig mehr Unterstützung für die Einstellung oder die Ausbildung von Menschen mit Behinderung. Das haben die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vereinbart. […]

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  • RS 07-08.21 Arbeitgeber muss von Schwerbehinderung wissen

    Arbeitgeber müssen nicht vorsichtshalber alle Beschäftigten darüber informieren, wie viel offenen Zusatzurlaub sie im Fall einer Schwerbehinderung haben. Nur wenn der Arbeitgeber auch tatsächlich von einer Schwerbehinderung weiß, muss er über den noch offenen gesetzlichen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte unterrichten, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 14. Januar 2021 (Az. 5 Sa 267/19). […]

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  • RS 07-08.21 Barrierefreiheit noch lange nicht erreicht

    Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Bundesregierung aufgefordert, den vorliegenden Gesetzentwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nachzubessern und stützt damit die bereits massive Kritik an dem geplanten Gesetzesvorhaben. […]

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  • RS 07-08.21 BEM - kein Mindesthaltbarkeitsdatum

    Das LAG Düsseldorf hat in anerkennenswerter Weise die Verpflichtung des Arbeitgebers herausgearbeitet, nach formalem Abschluss eines BEM-Verfahrens auch innerhalb von zwölf Monaten ein neues, weiteres Verfahren zu starten, wenn nach Abschluss des ersten Verfahrens erneut sechs Wochen wiederholter oder ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit aufgetreten sind. Dies gilt zumindest, wenn die Möglichkeit besteht, dass neue Erkrankungen zu der Arbeitsunfähigkeit geführt haben oder neue, ggf. ergänzende Maßnahmen zu treffen sind, um weitere Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden. […]

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  • RS 07-08.21 DGUV PM Versicherungsschutz im Homeoffice

    Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes gilt ein erweiterter Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, die mobil arbeiten.
    Bislang galt bereits: Beschäftigte stehen bei mobiler Arbeit- zum Beispiel im Homeoffice – unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Versichert waren neben der eigentlichen Arbeitstätigkeit auch sogenannte Betriebswege wie der Weg zum Drucker in einem anderen Raum. […]

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  • RS 07-08.21 Gesundheitliche Eignung Beförderungsamt

    Einem schwerbehinderten Beamten darf die gesundheitliche Eignung für ein Beförderungsamt nur dann abgesprochen werden, wenn dienstliche Bedürfnisse eine dauerhafte Verwendung in dem angestrebten Amt zwingend ausschließen. […]

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  • RS 07-08.21 Kündigung BEM häufige Kurzerkrankungen

    Ist es denkbar, dass ein BEM ein positives Ergebnis erbracht hätte, muss sich der Arbeitgeber regelmäßig vorhalten lassen, er habe „vorschnell“ gekündigt. […]

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  • RS 07-08.21 Nachschieben v. Kündigungsgründen

    Der Autor Constantin Eberhardt diskutiert eine Entscheidung des LAG Köln. Das Gericht hatte über die Zulässigkeit des Nachschiebens von Kündigungsgründen im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren zu urteilen, die zuvor nicht dem Integrationsamt mitgeteilt wurden. Das Urteil enthält erhellende Ausführungen zum Verhältnis von verwaltungsrechtlichem und arbeitsgerichtlichem Verfahren, von ordentlicher und außerordentlicher Kündigung und den Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit einer auf bloße Verdachtsmomente gestützten Kündigung. […]

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