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Rundschreiben Februar 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch der 2. Monat im Jahr ist bald um, die Zeit vergeht wie im Fluge, und der Arbeitsalltag hat uns wieder fest im Griff. Wir hoffen, dass sie weitest gehend von der Erkältungs- / Grippewelle verschont bleiben und empfehlen unter anderem des Öfteren einen warmen (Kräuter-) Tee statt Kaffee zu trinken.

  • RS 02 - 2020 ArbG Potsdam - Beteiligung Hauptschwerbehindertenvertretung

    Die Beteiligten streiten über die Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung bei
    personellen Einzelmaßnahmen von Schwerbehinderten Mitarbeitern im Rahmen des personalvertretungsrechtlichen Stufenverfahrens. […]

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  • RS 02 - 2020 Blind ist nicht gleich blind

    Können schwerbehinderte Menschen allein wegen allgemeiner Hirnschädigungen nicht richtig sehen, gelten sie deshalb nicht automatisch als „blind“.
    Um im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „Bl“ für „blind“ beanspruchen und damit leichter Blindengeld erhalten zu können, muss eine Störung des Sehapparates vorliegen, urteilte am 24. Oktober 2019 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 9 SB 1/18 R). […]

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  • RS 02 - 2020 Budget für Arbeit

    Seit 1.1.2018 wird als Leistung für Menschen mit Behinderungen ein Budget für Arbeit vorgesehen. Angesprochen werden Menschen mit Behinderungen, die Anspruch aus Leistungen im Arbeitsbereich haben. Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen erhalten Personen, bei denen wegen Art oder Schwere der Behinderung
    - eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich einer Beschäftigung in einem Inklusivbetrieb oder
    - eine Berufsvorbereitung, eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung, eine berufliche Anpassung und Weiterbildung oder eine berufliche Ausbildung
    nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in Betracht kommt und die in der Lage sind, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistungen zu erbringen. […]

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  • RS 02 - 2020 Fragen aus der Praxis - Vertrauensperson mit 450 Euro Job

    Eine Vertrauensperson aus Bayern ist Beamter und könnte im November dieses Jahr mit 60 Jahren in Pension gehen. Anschließend möchte sie ihre Aufgabe als Vertrauensmann der Schwerbehinderten fortführen. Ein Arbeitsverhältnis würde über einen Vertrag auf 450 €-Basis mit dem bisherigen Dienstherrn weiterbestehen. Die Vertrauensperson fragt, ob dies rechtlich möglich ist. […]

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  • RS 02 - 2020 Das gute Recht auf Bildung

    Deutschland hat sich mit der Inkraftsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) als deutschem Recht ab dem 26. März 2009 unter anderem dazu verpflichtet, ein Bildungssystem zu verwirklichen, an dem Menschen mit Behinderung vollständig und gleichberechtigt teilhaben können. […]

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  • RS 02 - 2020 Dies und Das

    - kreatives Zusammenspiel
    - Digitalisierungs-Tarifvertrag
    - Zuschuss ist steuerfrei

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