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Rundschreiben August 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Arbeitsalltag dürfte jetzt alle wieder eingeholt haben.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise zum Hygieneplan und zum Umgang mit Hitze in den Büroräumen. Wenn jede/r auf die Einhaltung achtet und Rücksicht nimmt, trägt jede/r seinen/ihren Teil dazu bei, dass Kolleginnen und Kollegen gesund bleiben.

  • RS 08 - 2020 - Fragen aus der Praxis

    „Oft passiert es, dass mein Arbeitgeber vergisst, mich in Angelegenheiten einzubezie-hen, in denen schwerbehinderte Kollegen betroffen sind. Das ärgert mich sehr. Ich habe schon häufig das Gespräch gesucht, aber stelle dennoch immer wieder fest, dass ich nicht beteiligt wurde. Was kann ich tun? Wie kann ich eine Beteiligung gerichtlich durchsetzen?“

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  • RS 08 - 2020 - Pressemitteilung 4-20 BuArbG

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers vor der Entscheidung über dessen Gleichstellungsantrag

    Hat ein als behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 aner-kannter Arbeitnehmer die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bean-tragt und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung von der beabsichtigten Umsetzung dieses Arbeitnehmers zu unterrichten und sie hierzu anzuhören, wenn über den Gleichstellungsantrag noch nicht entschieden ist.

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  • RS 08 - 2020 Zusatzurlaub - Schadensersatz

    Der Arbeitgeber ist gemäß § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet, den schwerbehinderten Arbeitnehmer auf dessen Zusatzurlaub gemäß § 125 SGB IX (alte Fassung) hinzuweisen. Kommt der Arbeitgeber seinen Informations- und Hinweispflichten gemäß der Entscheidung des EuGH vom 06.11.2018 nicht nach, hat der Arbeitnehmer nach §§ 280 Abs. 1 und 3, 238 BGB i. V. m. § 249 Abs. 1 BGB einen Schadensersatzanspruch in Form des Ersatzurlaubs, der sich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 251 Abs. 1 BGB in einen Abgeltungsanspruch umwandelt.

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  • RS 08 - 2020 Anstieg Anzahl Schwerbehinderte

    Zum Jahresende 2019 lebten rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 136000 oder 1,8 Prozent mehr als am Jahresende 2017.

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  • RS 08 - 2020 Arbeitsassistenz - Weiterbildung

    Nach § 116 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 SGB III kann eine berufliche Weiterbildung auch dann gefördert werden, wenn behinderte Menschen nicht arbeitslos sind. (…) Die Übernahme der notwendigen Kosten einer Arbeitsassistenz für die berufliche Weiterbildung für schwerbehinderte Menschen ist ein in § 49 Abs. 3 und Abs. 8 Satz 1 SGB IX nicht näher konkretisierter Fall einer sonstigen Hilfe zur Förderung der Teilnahme am Arbeitsleben i. S. des § 49 Abs. 3 Nr. 7 SGB IX.

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  • RS 08 - 2020 Keine Frage der Einstellung

    Trotz aller Bemühungen zur Inklusion in Betrieben haben viele Arbeitgeber Bedenken, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Es liegt auch an der Schwerbehindertenvertretung, diese zu entkräften. Eine Argumentationshilfe.

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  • RS 08 - 2020 Landesarbeitsgericht_Mecklenburg-Vorpommern_5_Sa_95-19_JURE200002483

    Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung, anknüpfend an die Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung zum Vorstellungsgespräch.

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