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Rundschreiben Nr. 05-2016 der Hauptschwerbehindertenvertretung Land Berlin

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

spürbar rückt der Sommer näher, die Temperaturen steigen. Viele freuen sich über die Wärme, aber andere werden sicherlich auch sehr mit der Hitze zu kämpfen haben – schwerbehinderte genauso wie nichtbehinderte Menschen. Wir möchten Sie darum hier gleich noch einmal auf die Verwaltungsvorschrift Integration behinderter Menschen (vom 31. August 2006, 11.2 Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen) aufmerksam machen. Hier steht folgendes und wurde bislang auch noch nicht geändert:

An Tagen mit extremen Wetterlagen (z.B. großer Hitze, großer Kälte, Schnee- oder Eisglätte) soll schwerbehinderten Beschäftigten, denen die jeweilige Wetterlage be-sondere Erschwernisse verursacht, in erforderlichen Umfang Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt werden. Die Entscheidung darüber liegt in dezent-raler Verantwortung der Dienststellen und ist mit der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern.

Es wird also nicht Anhand einer erreichten Temperatur zu einer bestimmten Tageszeit einer Dienstbefreiung stattgegeben, sondern individuell nach Art der Behinderung und wie diese bei Hitze, Kälte, Eis oder Schnee oder auch bei Sturmwarnungen den Menschen bei seiner Tätigkeit wirklich beeinträchtigt, entschieden.

Sie haben dazu noch Fragen oder benötigen Hilfe bei der Entscheidung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne bei der Problemlösung.

  • Gleichstellung erfolgt nur, wenn der Arbeitsplatz konkret in Gefahr ist

    Gleichstellung erfolgt nur, wenn der Arbeitsplatz in Gefahr ist:
    Das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit bedingt für sich allein noch nicht die Ungeeignetheit eines Arbeitsplatzes, der durch eine Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX behalten oder erlangt werden soll.

    PDF-Dokument (39.0 kB)

  • Stufenweise Wiedereingliederung im ALG I Bezug

    Stufenweise Wiedereingliederung im ALG I Bezug:
    Langzeiterkrankte, die von der Krankenkasse bereits ausgesteuert worden sind und Arbeitslosengeld I beziehen, können eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell nur bis zum Erreichen von 15 Stunden pro Woche machen, danach wird ihnen das Arbeitslosengeld gestrichen.

    PDF-Dokument (36.7 kB)

  • Abgeordnetenhaus Berlin - Schriftliche Anfrage Sonderfahrdienst in Berlin S17-18321

    Abgeordnetenhaus Berlin: Schriftliche Anfrage Drucksache 17 / 18321 – Sonderfahrdienst im Land Berlin:
    2016 waren 31.381 Personen im Land Berlin zur Nutzung des Sonderfahrdienstes berechtigt, 5.600 Erstbescheinigungen wurden im Juni 2015 im Form einer Magnetkarte ausgestellt.

    PDF-Dokument (161.6 kB)

  • Rundschreiben der AGSV Berlin Nr. 01 bis 03/2016

    AGSV-Bund: Rundschreiben Nr. 01 bis 03-2016:
    Die Bundesregierung hat Ende Oktober 2015 ihre Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt (BT-Drucksache 18/6533). Die 241 Fragen wurden zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilbereichen vor dem Hintergrund der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes, der Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen, der Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen, der Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Nationalen Aktionsplanes gestellt.

    PDF-Dokument (67.8 kB)

  • Deutsche Bahn sucht Tester für Prototyp App Barrierefrei

    Deutsche Bahn (DB): Test Prototyp DB Barrierefrei:
    Die DB möchte noch besser auf die mobilitätseingeschränkten Fahrgäste eingehen und benötigt dabei Unterstützung von den Betroffenen, um die Entwicklung einer App zu optimieren. Unter dem Stichwort “Test Prototyp DB Barrierefrei” können Sie sich bis spätestens zum 31. Juli 2016 als Tester bereit erklären.

    PDF-Dokument (89.3 kB)

  • PM Gebärdensprache im Zoo Berlin

    Zoo-Touren: Angebote in Gebärdensprache:
    Gehörlose Menschen waren bislang von den beliebten Touren des Berliner Zoo ausgeschlossen. Jetzt gibt es endlich auch für diesen Personenkreis Abhilfe. Der Zoo bietet für 20,- Euro pro Person (beinhaltet Eintritt, Führung und einen Blick hinter die Kulissen) eine 90 minütige Führung an.

    PDF-Dokument (150.6 kB)