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Rundschreiben Nr. 11-2015

Presse Nachrichten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

schon bald wird es wieder losgehen, auch wenn man es bei den warmen Novembertagen noch nicht glauben kann. Schnee und Eisglätte werden Berlin und seine Mitbürger/innen heimsuchen. Alle Menschen sind davon betroffen. Allerdings gibt es für die Menschen mit Behinderung die VV-Integration vom 31. August 2006. Sie wird gerade von SenInnSport bearbeitet und gilt bis dahin in der jetzigen Fassung weiter. Hier steht unter 11.2, dass Menschen mit Behinderung unter Fortzahlung der Bezüge Dienstbefreiung gewährt werden kann. Dies sollten sie auf jeden Fall, bevor sie ihre Kolleginnen und Kollegen beraten, mit ihrem Dienstherren besprechen. Klar ist auch, dass es keine Allgemeinlösung, sondern nur individuelle Vorgehensweisen gibt.

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement - Arbeitgeber muss Wiedereingliederung prüfen

    Das Arbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gem. § 84 Abs. 2 SGB IX mit dem Ziel der Wiedereingliederung des Arbeitnehmers durchzuführen hat, wenn dieser innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig krank ist. Ansonsten kann eine ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung unwirksam sein.

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  • Bausachverständige für Barrierefreiheit

    Der Senat hat die 10 Behindertenpolitischen Leitlinien zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erst 2015 (Ziel ist 2020) verabschiedet. Michel Müller (RegBm) verspricht, dass die sogenannten Bausachverständigen für Barrierefreiheit kommen werden, man muss nur noch diskutieren, wie das in Berlin umzusetzen ist.

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  • Individualanspruch beim BEM - Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Der Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber einen Individualanspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Dieser Anspruch folgt zwar nicht ohne weiteres aus der öffentlich-rechtlichen Norm des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, jedoch aus § 241 Abs. 2 BGB iVm § 84 Abs. 2 SGB IX als Konkretisierung der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

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  • Abgh Schriftliche Anfrage-17019 - Krankheitsquote in der Berliner Verwaltung

    Wie hoch ist aktuelle Krankenstand? In welcher Verwaltung werden die Daten erfasst? Fließen die erfassten Daten in das Betriebliche Gesundheitsmanagement ein?

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  • Dies und Das oder in Kürze mitgeteilt

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